Reichsbürger-Lokal in KölnEilverfahren – Gericht hat über „Königreich Deutschland“-Restaurant entschieden

Polizei steht im August 2020 vor dem Restaurant „Königreich Deutschland“ in Köln-Holweide.

Polizei steht im August 2020 vor dem Restaurant „Königreich Deutschland“ in Köln-Holweide.

Ein womögliches Vereinslokal des „Königreich Deutschland“ konnte in Köln geschlossen werden, nachdem die Stadt bereits seit 2020 Maßnahmen ergriffen hatte.

Lokal in Köln dicht gemacht! Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht NRW beschlossen, dass die Stadt Köln das Restaurant einer Wirtin, die sich dem „Königreich Deutschland“ zugehörig sieht, schließen darf.

Bereits im Sommer 2020 kam es zu ersten Maßnahmen der Stadt, gegen die die Frau gerichtlich vorgegangen war. Die Anhänger dieses angeblichen „Königreichs“ werden im NRW-Verfassungsschutzbericht der heterogenen Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter zugeordnet.

Vereinslokal des „Königreichs Deutschlands“ in Köln geschlossen

Die Frau hatte laut dem Gericht Ende Juli 2020 in Köln eine Gaststätte eröffnet, die sie als „Zweckbetrieb“ des „Königreichs Deutschlands“ in Form eines Vereinslokals ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis führen wollte. Zutritt sollten nur „Staatsangehörige und Zugehörige“ dieses „Königreichs“ haben.

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Die Wirtin sah sich damit nicht an Hygienevorschriften gebunden: Neben dem Recht des „Königreichs“ seien keine weiteren Rechte und Pflichten zu beachten.

Einen Tag nach der Eröffnung schloss die Stadt Köln das Lokal und versiegelte es – und handelte damit rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht am 12. August entschied: Die Frau habe nicht die erforderliche Gaststättenerlaubnis gehabt.

Restaurant geschlossen: Wirtin erweist sich als unzuverlässig

Sie habe sich als unzuverlässig für einen solchen Betrieb erwiesen, es habe zudem jegliche Bereitschaft gefehlt, ihn unter Beachtung des geltenden deutschen Rechts zu führen.

Ein „Vereinslokal“ konnte die Gaststätte unter anderem deswegen nicht sein, weil das „Königreich“ kein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

Teils bekam die Frau aber recht: Die Stadt hatte ihr auch untersagt, über die Gaststätte hinaus Gewerbe zu betreiben, es wurden weitere Zwangsmittel angedroht.

Laut Oberverwaltungsgericht hätte es wegen fehlender Dringlichkeit für diese Maßnahmen vorher aber eine Verwaltungsentscheidung gebraucht.

Das sogenannte „Königreich Deutschland” gibt es bereits seit 2012. Gegründet wurde „der neue Staat” vom gelernten Koch, Kampfsportler und Betreiber eines Esoterikladens: Peter Fitzek (54). Fitzek hat sich selbst zum „obersten Souverän” des KRD ausgerufen. (dpa/red)