Stadt will durchgreifenRegeln für Public Viewing zur EM in Köln veröffentlicht

KÖ: Bahnhof Public Viewing

Zur Fußball-EM ist Public Viewing zwar möglich, aber mit vielen Einschränkungen.

von Marion Steeger (MS)

Köln/Bonn – Als wären wir durch die ganzen Corona-Regeln nicht schon gebeutelt genug. Jetzt drohte zur Fußball-Europameisterschaft ab Freitag (11. Juni) auch noch eine Einschränkung, wenn es um Public Viewing in der Kneipe geht. Die Stadt Köln hat jetzt die Regeln fürs „Rudelgucken” veröffentlicht. Teilweise kann sie Entwarnung geben, aber sie will bei Verstößen auch durchgreifen. 

  • Fußball-EM ab Freitag
  • Public Viewing in Kölner Kneipen möglich
  • Stadt veröffentlicht die genauen Regeln

Klar, dass beim Fuppes-Gucken zu Corona-Zeiten vieles anders sein wird: Mindestabstände, Datenerfassung, Test – an all das hat man sich ja fast schon gewöhnt.

Public Viewing in Köln: Rechtliche Grundlage fehlt

Doch jetzt kam aus Bonn eine Nachricht, die Fußballfans schockte. Denn: In der Bundesstadt bleibt der Ton aus! Nein, das ist keine besondere bönnsche Marotte. Es fehle einfach die rechtliche Grundlage, so die Stadt.

Alles zum Thema Corona

Früher, ja da war es ganz anders: Spiele der Fußball-EM durften bis 23 Uhr mit Ton, auch über Extra-Lautsprecher, übertragen werden. Dafür erteilte nicht nur die Stadt Bonn Gastronomen eine „Ausnahmegenehmigung nach Landes-Immissionsschutzgesetz“. Schließlich ging es ja um ein „öffentliches Interesse“. Doch jetzt gebe es dafür keine Rechtsgrundlage.

Public Viewing in Köln: Abgeordneter mit klarer Ansage

„Stummfilm“ bei EM-Spielen also auch in Köln? Der CDU-Bundestagsabgeordnete Karsten Möring konnte es nicht fassen – und war verwundert über die Bonner Entscheidung. Er stellte klar: „Die Rechtsgrundlage besteht! Ich fordere, dass die Ordnungsämter Genehmigungen für Übertragungen der Spiele mit Ton erteilen.“

Möring, unter anderem Mitglied im Umweltausschuss, ging davon aus, dass die Stadt Köln dem auch folgen wird. Und siehe da: Aus dem Rathaus war am Dienstagmittag, 8. Juni, zu hören, dass in Köln ärgerliche Pläne wie in Bonn nicht verfolgt werden sollen.

Public Viewing in Köln: Stadt lässt Übertragung mit Ton zu

Um 15.45 Uhr erklärte Robert Baumanns vom Presseamt der Stadt offiziell: „Die Spiele werden spätestens um 21 Uhr angepfiffen. Sofern Live-TV-Übertragungen der Spiele in Außengastronomien erfolgen, duldet die Stadt Köln diese einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen. Danach ist die Live-TV-Übertragung sofort zu beenden.“

Und zum dann wohl nur in Bonn geltenden Ton-Verbot heißt es: „Das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) regelt in § 9 allgemein den Schutz der Nachtruhe ab 22 Uhr. Für die Außengastronomie sind nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG bis 24 Uhr grundsätzlich Ausnahmen möglich. Dies gilt auch für Geräusche, die nicht üblicherweise mit der Außengastronomie verbunden sind (etwa Fernsehübertragungen).“

Public Viewing in Köln: Fußballstimmung zur EM garantiert

Im Klartext: Fußballstimmung mit allem Drum und Dran in Kölle!

Allerdings mit Corona-Regeln: „Die Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind konsequent einzuhalten – das Corona-Virus macht keine Fußball-Pause.“

  • Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln, was für die Anordnung der Tische und Stühle innerhalb der genehmigten Außengastronomie entscheidend sein kann.
  • Bildschirme sind so auszurichten und zu fixieren, dass sie die Übertragungen zwar in die Außengastronomie hinein zeigen, aber Passanten und der Kraftfahrzeugverkehr nicht dazu verleiten, das Spiel zu verfolgen. Dabei ist zu beachten, Stolperstellen, etwa durch verlegte Kabel, zu vermeiden, die zu Haftungsansprüchen gegenüber Gastwirten führen könnten.
  • Bilden sich Menschenansammlungen außerhalb der Außengastronomie, die ein Spiel aufgrund der Live-TV-Übertragung verfolgen und zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des Verkehrs (auf Straßen sowie auf Gehwegen und Plätzen) werden, ist die Übertragung abzubrechen, bis sich die Menschenansammlung aufgelöst hat und die Sicherheit beziehungsweise Verkehrsführung wieder gegeben ist. Kommt der Betreibende dem nicht nach, wird das Ordnungsamt der Stadt Köln sanktionierend einschreiten.
  • Auch die Nachtruhe der Nachbarschaft (gilt ab 22 Uhr) wird die Stadt Köln wahren. Bei allen Spielen, die im Außenbereich der Gastronomie übertragen werden, müssen die Gastwirte darauf achten, dass die Störungen der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben, durch die anzunehmende übermäßige Nutzung der Außengastronomie keine verkehrlichen Behinderungen entstehen und die Gäste nicht durch Autoverkehr gefährdet sind. Wie bereits zu den vergangenen internationalen Fußballereignissen sind überlaute Musikinstrumente (etwa Vuvuzelas, Trommeln, Tröten etc.) verboten.