Für Sex in der Öffentlichkeit drohen heftige Strafen. Einer Pornodarstellerin war das offenbar ziemlich egal.
Porno in der SeilbahnSex in Öffentlichkeit kann in Köln bis zu 1000 Euro kosten

Copyright: Sally Dinosaur
Ein Ausschnitt von Sally Dinosaurs Porno-Dreh in der Kölner Seilbahn.
von Adnan Akyüz (aa)
Der Porno-Dreh in der Seilbahn hat in Köln für große Aufregung gesorgt.
Einfach so Sex in der Öffentlichkeit zu haben, ist verboten. Wie die Stadt auf Anfrage von EXPRESS.de mitteilt, droht eine heftige Strafe, wenn jemand dabei erwischt wird.
Köln: Sex in der Öffentlichkeit kann mit heftigem Bußgeld bestraft werden
Wie oft das städtische Ordnungsamt Fälle von Sex in der Öffentlichkeit ahndet, konnte die Stadt auf Anfrage nicht mitteilen.
„Eine diesbezügliche Statistik mit Sex-Vorfällen im öffentlichen Raum wird nicht geführt, weil unter die §§ 118 und 119 Ordnungswidrigkeitengesetz unterschiedliche Delikte fallen. Auch das Ordnungsamt unterscheidet diese Art von Feststellungen statistisch nicht nach dem Thema Sex“, erklärt Stadtsprecher Robert Baumanns.
Das Prostitutionssachgebiet beim Ordnungsamt hat laut des Sprechers keine Erkenntnisse zum Seilbahn-Porno. „Es wurde naturgemäß kein Antrag auf Drehgenehmigung gestellt – sie wäre auch nicht erteilt worden“, so der Stadtsprecher.
Bisher habe dem Ordnungsamt ein vergleichbarer Fall auch noch nicht vorgelegen.
Sofern es sich tatsächlich um die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ handelt, wäre es ein Straftatbestand. Der wird mit Geldbuße oder bis zu einem Jahr Haft bestraft. Das könnte auch für den Porno-Dreh von Sally Dinosaur in der Kölner Seilbahn gelten, erklärte ein Fachanwalt.
Sollte ein Verstoß gegen § 118 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) vorliegen, würde dieser mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höchstgeldbuße beträgt hier 1.000 Euro.
Zu den vielen bekannten Sex-Treffpunkten in Köln will sich die Stadt nicht äußern, wie der Stadtsprecher noch erklärt: „Aus Gründen des Kinder- sowie Jugendschutzes sowie des Schutzes von möglichen Anwohnerinnen und Anwohnern können wir keine Sexhotspots an öffentlichem Straßenland oder Grünflächen (Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz) nennen.“