Phantasialand in BrühlFrau bricht sich Rippen: So viel Schadenersatz will sie

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Im Phantasialand hat sich eine Frau auf einer Wildwasserbahn verletzt.

Köln – Dass man nass wird, damit rechnet bei einer Wildwasserbahn sicher jeder. Für eine Besucherin des Brühler Phantasialands soll die Fahrt mit dem „River Quest“ allerdings extrem schmerzhaft geendet haben. Nun klagte sie gegen den Freizeitpark vor dem Kölner Landgericht.

Phantasialand: In Wasserbahn „durcheinander geschmissen“

Im Rahmen eines Betriebsausfluges hatte die Klägerin das Phantasialand (hier lesen, welche Auszeichnung der Park bekommen hat) besucht. Mit einer Kollegin stieg sie in die Wasserbahn, die über einzelne runde Boote verfügt, die mit einem luftgefüllten Gummiring umgeben sind. Anschnallmöglichkeiten gibt es in dem Boot nicht.

Das Fahrgeschäft „River Quest“ verfügt lediglich über Griffe, an denen sich die Fahrgäste festhalten können. Auf ihrer Strecke fahren die Boote auch zwei Steilhänge hinunter. Die Besucherin gab an, im Boot „durcheinander geschmissen“ worden zu sein.

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Im River Quest soll sich die Besucherin die schweren Verletzungen zugezogen haben.

Im River Quest die Rippen gebrochen

Vergeblich habe sie versucht, sich an den Griffen festzuhalten, sagte die Klägerin. Die Folge laut ihrer Aussage seien schwere Rippenprellungen und Prellungen der Brust sowie eine Rippenserienfraktur der sechsten und siebten Rippe mit Beeinträchtigung der Lunge.

Die Besucherin war zwei Monate arbeitsunfähig und leide bis heute an den Folgen. Sie forderte von den Betreibern des Phantasialands ein Schmerzensgeld von 9000 Euro. Der Park entgegnete, dass Fahrgästen nichts passieren könne, die sich im „River Quest“ mit beiden Händen festhielten.

Kölner Richterin weist die Klage letztlich ab

Die Richterin wies die Klage letztlich ab. Das Phantasialand müsse nicht für alle denkbaren, entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, sondern nur solche Vorkehrungen, die nach den jeweiligen Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich sind.

„Unstreitig ist die Wasserbahn vom TÜV abgenommen und wird in den vorgeschriebenen Intervallen überprüft. Sie ist auch am Unfalltag kontrolliert worden“, heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem sei das Sicherheitskonzept mit dem TÜV entwickelt worden.

Hinweisschilder weisen auf rasante Fahrt hin

Dass es sich bei der von der Klägerin behaupteten „unkontrollierbaren, außergewöhnlichen Krafteinwirkung“ um einen Fall handele, der häufiger vorkomme, ergebe sich nicht. Die Besucherin hatte sich auf entsprechende Einträge in einem Internetportal bezogen.

Hinweisschilder am Eingang der Wasserbahn würden zudem auch auf schnelle Richtungswechsel während der Fahrt hinweisen. Dies mache gerade den besonderes Reiz von „River Quest“ aus. Die Besucherin hätte somit wissen müssen, worauf sie sich bei Besteigen einlasse.