Fall macht fassungslosKölnerin musste ausziehen, seitdem steht das Haus leer – das sagt die Stadt

In einem Hauseingang liegt eine Matratze.

Das Haus, in dem Jasmin H. viele Jahre wohnte, steht seit 2019 leer. Im Eingangsbereich ist ein Obdachloser eingezogen. 

Jasmin H. (46) musste aus einem Haus ausziehen, das seitdem leer steht. Jetzt hat sich die Stadt Köln zu dem Fall geäußert. 

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Der Fall macht fassungslos: Vor mehr als sechs Jahren mussten Jasmin H. (47) und ihre Nachbarn/Nachbarinnen aus ihren Wohnungen raus, weil das Haus am Kölner Stadtgarten angeblich kernsaniert werden soll – doch bis heute ist nichts passiert!

Das Gebäude steht leer, dafür hat im Eingangsbereich ein Obdachloser sein Lager aufgeschlagen. EXPRESS.de fragte bei der Stadt nach: Warum passiert da nichts?

Haus seit mehr als sechs Jahren leer: Das sagt die Stadt Köln

Zumal Jasmin H., wie sie am Dienstag (27. Mai 2025) gegenüber EXPRESS.de erklärte, schon vor mehr als zwei Jahren eine erste Meldung an die Stadt geschickt und auf die Situation aufmerksam gemacht hatte. Die Kölnerin ist wütend, sagte: „Ich könnte heute dort noch wohnen...“

Zwar hat die 47-Jährige von der Stadt keine Rückmeldung erhalten – aber ihre Hinweise sind auf fruchtbaren Boden gefallen! 

„Der Fall ist der Wohnungsaufsicht bekannt“, erklärte Katja Reuter vom städtischen Presseamt jetzt auf EXPRESS.de-Nachfrage. Und weiter: „Für das Objekt wurde bereits die Instandsetzung und Wiedereinführung zu Wohnzwecken unter Androhung von Zwangsgeldern für den Fall des Nichtbefolgens durch die Wohnungsaufsicht angeordnet.“ 


Leerstände und kein bezahlbarer Wohnraum – ärgert ihr euch in Köln auch darüber? Welche Erfahrungen habt ihr bei der Wohnungssuche gemacht? Meldet euch bei uns!

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Die Stadt Köln muss seit mehreren Jahren dem Sozialausschuss regelmäßig über die Zweckentfremdung von Wohnraum sowie Maßnahmen zur Unterbindung von illegaler Nutzung Bericht erstatten. So stellen langfristige Leerstände oder auch gewerbliche Nutzung und permanente Kurzzeitvermietung (zum Beispiel als Ferienwohnung) eine Zweckentfremdung dar, weil die betreffenden Wohnungen dadurch dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen werden.  

Neben dem Wohnungsaufsichtsrecht, das gewährleistet, dass der Wohnungsbestand bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, stellt das Zweckentfremdungsrecht sicher, dass bestehende Wohnungen dem Wohnungsmarkt erhalten bleiben. Letzteres durchzusetzen, ist Aufgabe des Amtes für Wohnungswesen. 

Und die ist aufwändig. „Die rechtlichen Regelungen, aber auch die Rechtsprechung stellt hohe Ansprüche an diese rechtliche Bewertung“, heißt es im 2. Halbjahresbericht 2024. In den meisten Fällen seien detaillierte Ermittlungen erforderlich, die sich oft über mehrere Monate erstrecken. Denn es gilt rechtssicher zu klären, ob tatsächlich eine Zweckentfremdung vorliegt. 

Kommen die Betreffenden dann einer behördlichen Anordnung – im Fall von Nadine H., den Leerstand zu beenden – nicht freiwillig nach, können Zwangsmittel festgesetzt werden. Wird die Androhung ignoriert, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. 

Die in der Praxis mit Abstand häufigsten Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln sind die unerlaubte Kurzzeitvermietung und ein länger als sechs Monate andauernder Leerstand von Wohnraum.