Nach Baggersee-RazziaStadt stellt klar: Baden ist auch ohne Zaun und Schild verboten

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Auch dort, wo Zäune oder Schilder fehlen, ist Baden nicht erlaubt. Vereine dürfen in manchen der Gewässer angeln.

Köln – Die Kontrolle der Badenden am Baggersee in Gremberghoven durch das Ordnungsamt stößt auf Kritik bei den Nutzern: Es gebe keinen Zaun, und ein Schild habe man auch nicht gesehen. Woher soll man denn wissen, dass man dort nicht baden darf?

Ganz einfach: Aus der Kölner Stadtordnung. Sagt Uwe Bracke. Er ist Sachgebietsleiter „Artenschutz“ bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln. „Das ist in der Stadtordnung genau geregelt. In Paragraf 17 Absatz 1 steht: »Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Baden in öffentlichen Gewässern verboten. Nur in den ausgewiesenen Badeeinrichtungen, das heißt im Schwimmbadbereich Fühlinger See, im Schwimmbadbereich Escher See und im Vingster Bad ist das Baden auf eigene Gefahr erlaubt. In Brunnen und Springbrunnen ist das Baden verboten«.“ So weit, so klar.

Bürger müssen sich selbst informieren

Schilder aufstellen oder gar einzäunen müsse man die Gewässer nicht. „Das haben auch Gerichte festgestellt. Der Bürger ist verpflichtet, sich selbst zu informieren, was erlaubt ist und was nicht“, sagt Bracke.

Und das hat einen guten Grund: Von den rund 400 Quadratkilometern Stadtgebiet sind gut 160 Natur- oder Landschaftsschutzgebiete. Da gebe es unzählige Seen, zum Teil – wie viele Baggerseen, etwa das Neubrücker Baggerloch – in Privatbesitz. „Wir können die nicht alle einzäunen“, sagt Bracke. „Und wenn wir Schilder aufstellen, werden sie meist sehr schnell geklaut.“

Und so ist klar: Baden ist nur in drei Seen erlaubt , aber nicht im Vogelsanger See, in der Kiesgrube Wahn, im Höhenfelder See, Am grünen Kuhweg…