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Kundgebung gegen DiskriminierungVereine fordern Gleichberechtigung aller Geflüchteten in Köln

Geflüchtete aus der Ukraine stehen am 11. März 2022 Schlange vor dem Ausländeramt in Köln.

Am Dienstag (28. Juni) wird bei einer Kundgebung vor dem Ausländeramt in Köln die Gleichberechtigung aller Flüchtlinge gefordert. Das Foto vom 11. März 2022 zeigt das Ausländeramt in Köln-Kalk.

Gleichberechtigung aller Geflüchteten – das soll bei einer Kundgebung vor dem Ausländeramt in Köln gefordert werden.

Die Vereine Blacks in Cologne, Sonnenblumen Community Development Group und Mosaik Köln rufen am Dienstag (28. Juni) ab 10.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Ausländeramt auf dem Ottmar-Pohl-Platz auf.

Die Teilnehmenden fordern von der Bundesregierung, dem Land NRW und der Stadt Köln, dass Flüchtlinge gleich welcher Nationalität und Aufenthaltsstatus in der Ukraine in Deutschland gleich behandelt werden sollen. In der Vergangenheit waren zahlreiche Menschen, sogenannte Drittstaatlerinnen und Drittstaatler, aus der Ukraine geflohen, die aber über keinen ukrainischen Pass verfügen.

Köln: Mehr Möglichkeiten für Geflüchtete wird gefordert

Darunter zählen zum Beispiel Studierende aus afrikanischen Staaten, die in Kyjiw, Charkiw und anderen Städten gelernt haben. Viele hatten sich über das Kölner Ausländeramt beschwert, weil sie anders als Ukrainerinnen und Ukrainer oft keinen Aufenthaltsstatus erhielten und somit von Leistungen des Jobcenters ausgeschlossen sind und weder eine Arbeit aufnehmen noch studieren können.

Daher fordern die Teilnehmenden der Kundgebung, dass ausländische Hochschulzeugnisse anerkannt werden und dass es Möglichkeiten für ein Studium sowie Sprachkurse geben soll.

Während die Drittstaatlerinnen und Drittstaatler in Hamburg und Bremen einen befristeten Aufenthalt für sechs Monate erhalten, sei es für sie in Köln „fast unmöglich“, einen Termin beim Ausländeramt zu erhalten, heißt es in einem offenen Brief von Blacks in Cologne.

Einen sicheren Aufenthalt haben die Drittstaatlerinnen und Drittstaatler nur bis zum 31. August. Bleiben könnten nur die Menschen, die keinen sicheren Aufenthalt in ihrem Herkunftsland haben. (red)