Jean-Pierre fast totgetretenVerurteilter Kölner wehrt sich gegen Bewährungsstrafe

Ein Mann fällt rückwärts zu Boden, zwei Jugendliche stehen vor ihm.

2019 wurde der Obdachlose Jean-Pierre in Köln-Weidenpesch niedergetreten. Die Tat wurde gefilmt.

Nach der Tritt-Attacke gegen den Obdachlosen Jean-Pierre M. hat sich einer der Jugendlichen gegen das Bewährungsurteil gewehrt.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Der Fall des Obdachlosen Jean-Pierre M. sorgte für Entsetzen. Im April 2019 wurde der damals 68-Jährige in Weidenpesch fast totgetreten, lag anschließend im Koma. Der Jugendliche, der ihm gegen den Kopf trat, wurde zu zehn Monaten auf Bewährung und 30 Sozialstunden verurteilt. Doch die Strafe wollte er nicht akzeptieren.

Der heute 18-Jährige legte über seinen Anwalt gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln Revision ein. Am Freitag (25. März 2022) gab das Oberlandesgericht Köln seine Entscheidung bekannt.

Amtsgericht Köln: Obdachlosen mit dem Fuß in Kopfhöhe getreten

Das Amtsgericht hatte den Jugendlichen am 6. Oktober 2021 wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Laut Urteil hatte er den Obdachlosen mit dem Fuß in Kopfhöhe so getreten, dass dieser das Bewusstsein verlor und ungebremst zu Boden fiel. Zur Tatzeit war er gerade mal 15 Jahre alt.

Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat die Revision jetzt als unbegründet abgelehnt. „Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe“, so OLG-Sprecher Georg Winkel. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

Attacke auf Jean-Pierre M. in Köln war gefilmt und verbreitet worden

Ein zweiter Jugendlicher, der Jean-Pierre anschließend einen Tritt gegen das Bein verpasste, war vom Gericht wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verwarnt worden. Auch er muss 30 Sozialstunden ableisten. Das Geschehen einschließlich der Taten der Angeklagten war mittels Handy gefilmt und anschließend in verschiedenen sozialen Medien verbreitet worden.

Vor dem Vorfall in Köln-Weidenpesch war es mehrfach zu Konflikten zwischen dem damals Obdachlosen und Anwohnern des Viertels, Gruppen von Jugendlichen und auch der Familie des angeklagten Haupttäters gekommen. Unmittelbar vor der Tat hatte der stark alkoholisierte Jean-Pierre M. die Angeklagten angesprochen und verbal beschimpft.

Jean-Pierre leidet seit dem Vorfall an einem ausgeprägten organischen Psychosyndrom nach einem Schädel-Hirn-Trauma. Der gebürtige Franzose und ehemalige Pferde-Jockey lag tagelang im Koma. (iri)