Kölner LandgerichtProzess um Auftragsmord geplatzt – aber der Grund macht glücklich

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Der Angeklagte (27) beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht mit seiner Verteidigerin Jordana Wirths.

Köln – Ein spektakulärer Mordprozess musste vor dem Kölner Landgericht abgebrochen werden. Doch der Grund dafür ist nicht nur verständlich, sondern einfach nur schön. Eine beisitzende Richterin der Strafkammer wird Mama – und darf aufgrund des Mutterschutzes nicht eingesetzt werden. 

Mutterschutz beendet Mordverfahren vorzeitig

Das Verfahren, das im März gestartet war, sollte eigentlich längst beendet sein. Aufgrund einer schwierigen Beweislage kamen aber immer neue Verhandlungstage dazu. Da der Mutterschutz der schwangeren Richterin nun unmittelbar bevorstand, musste der Prozess vorerst beendet werden.

Richter Jörn Michael Bern sprach von einer Dynamik des Verfahrens, die man so nicht vorhergesehen habe. Verhandelt wird über einen versuchten Auftragsmord in Köln-Wahn. Als der Geschäftsmann Ufuk F. (49) seine Wohnung im Kölner Stadtteil Wahn verließ, wurde plötzlich auf ihn geschossen.

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Köln-Wahn: Sechs Schüsse auf offener Straße

Sechs Schüsse trafen das Opfer am Arm und ins Bein. Schwer verletzt schleppte sich der Mann weg. Als Auftraggeber machte die Polizei einen ehemaligen Geschäftspartner (49) des Beschossenen aus. Beim Betreiben eines italienischen Restaurants soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein.

Der 49-Jährige soll sich betrogen gefühlt haben, um einen hohen fünfstelligen Betrag. Daher habe er für 2000 Euro einen Mitarbeiter (27) angeheuert, den Kontrahenten zu töten. Der Fall ist bis heute strittig. Den 27-Jährigen soll eine Zigarettenkippe mit seiner DNA belasten, die in Tatortnähe gefunden wurde.

Das Landgericht hatte zunächst 14 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil sollte bis Juni fallen. Die Verteidiger Martin Bücher und Jordana Wirths hatten auch aufgrund lückenhafter Dokumentation in der Telefonüberwachung diverse Anträge gestellt, um die Unschuld ihrer Mandanten, die nicht in U-Haft sind, zu beweisen. Wann der Prozess neu startet, steht noch nicht fest.