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Aufregung im Kölner HbfMann (21) fassungslos: Nickerchen im ICE und das böse Erwachen

Ein ICE fährt am Kölner Hauptbahnhof ein, dutzende Menschen warten am Gleis.

Am Kölner Hauptbahnhof, hier ein Symbolfoto aus dem Juni 2022, ist ein 21-Jähriger während eines Nickerchens beklaut worden.

Ein Nickerchen und das böse Erwachen: Ein 21-jähriger Mann musste sich in seiner Not an die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof wenden.

Das hätte ein extrem teures und bitteres Nickerchen werden können! Auf dem Weg zum Kölner Hauptbahnhof ist ein 21-jähriger Mann im ICE eingeschlafen und während des Schlafs beklaut worden. Wie die Bundespolizei am Dienstag (13. Juni 2023) meldete, konnte der Fall aber aufgeklärt werden und der Mann erhielt sogar das Diebesgut zurück.

Der Fall ereignete sich am Montagmorgen (12. Juni) am Kölner Hauptbahnhof. Der 21-Jährige war im ICE 840 von Düsseldorf nach Köln eingeschlafen. Neben ihm: sein Rucksack mit Inhalt von etwa 600 Euro wert.

Kölner Hbf: Mann (21) schläft im ICE ein und wird von Tätern beklaut

Doch das böse Erwachen folgte – im wahrsten Sinne des Wortes: Als ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn den „Schläfer“ in Köln weckte, war der plötzlich hellwach. Denn der Rucksack war weg!

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Der Mann wandte sich an die Bundespolizei, die der Tat mit Hilfe der Videoüberwachung auf die Spur kam. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie ein anderer Mann (ebenfalls 21) mit dem Rucksack des Opfers den ICE verließ. Mit ihm Schlepptau: drei weitere Männer im Alter von 19, 22 und 25 Jahren, die die Situation sicherten. Immer wieder drehten sie sich in alle Richtungen um und stellten sicher, dass keine Zeugen etwas bemerkten.

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„Kurz darauf durchsuchten sie den Rucksack in einer verdeckten Ecke vorm Hauptbahnhof“, erklärt eine Sprecherin der Bundespolizei. Anschließend sollen die vier Männer ohne den Rucksack (und offenbar ohne Beute) zurück in den Bahnhof gegangen sein.

Doch die Hoffnung auf ein nächstes Opfer schwand schnell: Eine Streife der Bundespolizei stellte alle vier Männer. Sie müssen sich nun einem Strafverfahren wegen „besonders schweren Diebstahls“ verantworten.

Das Opfer erhielt seinen Rucksack nach kurzer Zeit wieder zurück. Das nächste Nickerchen in einem Zug wird er sich aber sicherlich gut überlegen. (tw)