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Kölner HbfObdachloser (56) wirft mit Batterien – da dreht junges Paar durch

Drei Bundespolizisten stehen im Kölner Hauptbahnhof und beobachten Reisende, die eine Treppe herunterkommen.

Kräfte der Bundespolizei griffen am Dienstagmorgen (11. Oktober 2022) nach Streitigkeiten am Kölner Hauptbahnhof ein. Das undatierte Symbolfoto zeigt Bundespolizisten am Kölner Hauptbahnhof.

Die Beleidigung eines jungen Pärchens am Kölner Hauptbahnhof ist mit einer Vielzahl von Anzeigen geendet.

Ein junges Paar (beide 17) ist am Kölner Hauptbahnhof von einem Obdachlosen beleidigt worden. Die Situation eskalierte am Dienstag (11. Oktober 2022) derart, dass allen drei harte strafrechtliche Konsequenzen drohen. 

Wie die Bundespolizei am Mittwoch berichtet, haben Einsatzkräfte insgesamt sechs Anzeigen gefertigt.

Streit am Kölner Hauptbahnhof eskaliert: Pärchen flüchtet

Am frühen Dienstagmorgen beleidigte der Obdachlose (56) den 17-Jährigen und seine Begleiterin. Nach eigenen Angaben ließen sie sich nicht auf eine Diskussion ein und gingen weiter. Als sie dann jedoch von dem 56-Jährigen mit Batterien beworfen wurden, zückte der 17-Jährige aus Baesweiler ein Tierabwehrspray und zielte auf dessen Augen. 

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„Seine Begleiterin bedrohte den Mann zusätzlich mit einem Einhandmesser“, erklärt eine Sprecherin der Bundespolizei. Anschließend habe das Pärchen die Flucht ergriffen.

Kölner Hauptbahnhof: Bundespolizei fertigt sechs Anzeigen

Die Bundespolizei konnte alle drei Beteiligten stellen. Der Obdachlose begab sich zur Behandlung seiner Augenreizung in ein Krankenhaus.

Bei der Durchsuchung des 17-Jährigen auf der Dienststelle am Kölner Hauptbahnhof fanden die Bundespolizisten neben dem Tatwerkzeug auch eine geringe Menge Cannabis auf. Gegen den Jugendlichen wurden daher Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Gegen seine Begleiterin wird wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt und außerdem eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des verbotenen Messers gefertigt.

Dem verletzten Obdachlosen steht ein Strafverfahren wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung sowie Beleidigung bevor. Das Tierabwehrspray und das Messer wurden durch Kräfte der Bundespolizei sichergestellt. (iri)