Wie bitte?!Kölner (56) auf A4 von Polizei gestoppt – mit unfassbarer Geschwindigkeit

Stau und fließender Verkehr auf den beiden Seiten der A4 in Köln.

Zwischen den Autobahnkreuzen Köln-West und Köln-Süd wurde der Raser von der Polizei gestoppt. Das Foto in Höhe der Abfahrt Köln-Klettenberg (liegt zwischen den Autobahnkreuzen) wurde im Mai 2020 aufgenommen.

Bei einem Highspeed-Einsatz in Köln hat die Polizei einen Raser gestoppt. Der Blick auf den Tacho sorgte dabei für Kopfschütteln ...

von Thomas Werner (tw)

Wenn nachts die Autobahn mal frei ist ... sollte man das trotzdem nicht machen!

Mit mehr als dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit ist ein 56-jähriger Kölner in der Nacht auf Mittwoch (20. März 2024) auf der A4 gestoppt worden. Wie die Polizei mitteilte, sei der Mann gegen 1.25 Uhr Zivilkräften aufgefallen und in der Folge gestoppt worden. Die Fahrt mit seinem 5er BMW wird als illegales Einzelrennen gewertet.

Polizei kommt bei Einsatz auf A4 in Köln kaum hinterher

Der Blick auf die Tachonadel ist dabei fast unglaublich. „Dem Mann wird vorgeworfen, mit rund 250 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zwischen den Autobahnkreuzen West und Süd über die A4 gefahren zu sein“, erklärt ein Sprecher der Kölner Polizei.

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Um dem BMW-Fahrer zu folgen, hatten die Zivilkräfte auf 250 km/h beschleunigt, kamen aber dennoch nicht heran. „Der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug hatte sich erst verringert, als der 56-Jährigen vor dem Kreuz Süd gebremst hatte und vom linken auf den rechten Fahrstreifen gewechselt war“, so der Sprecher.

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Daraufhin setzten sich die Einsatzkräfte vor den BMW und lotsten den Fahrer von der Autobahn. Er wird sich nun in einem Verfahren verantworten müssen.

Noch offen ist, ob der 56-Jährige im Besitz eines Führerscheins ist. Gegenüber der Polizei gab er an, einen Führerschein aus Ungarn zu besitzen, das muss laut Polizei aber noch abschließend geklärt werden.

Seit einigen Jahren ist für den Straftatbestand „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ (Paragraf 315d StGB) nicht mehr die Teilnahme oder Ausrichtung eines tatsächlichen Rennens nötig, sondern auch Alleinfahrten können als illegales Rennen bewertet werden.

Wer sich – so der Gesetzestext – „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Ist man dabei für den Tod oder schwere Gesundheitsschäden von Menschen verantwortlich, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Gefängnis anwachsen.