Einsatz auf den RingenKölner Polizist wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

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Ein Kölner Polizist soll einen Taxikunden getreten und verletzt haben. Unser Symbolfoto wurde 2017 in Berlin aufgenommen.

Köln – Ein Polizeieinsatz auf den Kölner Ringen mit einem renitenten Taxikunden hat einen Beamten einer Hundertschaft auf die Anklagebank gebracht. Der Beamte (44) musste sich am Dienstag (14. Juli) wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er bestritt die Vorwürfe und wurde letztlich freigesprochen.

Köln: Polizist soll Taxikunden absichtlich getreten haben

Die Staatsanwaltschaft warf dem Polizeibeamten vor, einen Journalisten (50) aus Berlin, der ausgesprochene Platzverweise ignoriert habe, ungerechtfertigt gegen das rechte Bein getreten zu haben, um ihn zu Boden zu bringen. Dabei soll dieser sich einen Bruch zugezogen haben.

Der Polizist beschrieb bei der Verhandlung in Saal 210 des Justizgebäudes, wie er im November 2018 als Gruppenführer einen Taxifahrer ansprach, da dieser im Bereich Christophstraße quer auf dem Radweg und der Straße gestanden hätte. Er habe lediglich eine mündliche Verwarnung aussprechen wollen. „Die Ringe gelten als gefährlicher Ort, das Taxi sollte nicht so da stehen“, so der Polizist.

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Kölner Ringe: Journalist mischt sich in Polizeieinsatz ein

Dann habe sich auf einmal der Journalist eingemischt. Dass dieser Kunde des Taxis war, habe der Polizist zunächst gar nicht realisiert. „Er wurde immer lauter und aggressiver“, beschrieb der Beamte das Verhalten des Mannes. Das Taxi war schon weg, als munter weiter diskutiert wurde.

Der Polizist sagte aus, den Mann lediglich zu Boden gedrückt zu haben. Auf gezielte Nachfrage des Richters erwiderte der Angeklagte, definitiv nicht die Nerven verloren zu haben. Er sei fast 28 Jahre im Polizeidienst und habe nicht ansatzweise ein schlechtes Gewissen aufgrund des Vorfalls.

Dreifacher Bruch von Knöchel und Wade nach Einsatz in Köln

Im Zeugenstand gab der Journalist zu, die ihm gegenüber ausgesprochenen Platzverweise nicht befolgt zu haben. Er habe die Kontrolle der Polizei als überzogen empfunden, die hätten auf einmal „überfallartig“ um das Fahrzeug gestanden. Das habe er so noch nicht erlebt.

Eine versehentlich zugefügte Verletzung schloss der Zeuge aus, es habe sich um einen gezielten Tritt gehandelt. Er habe sich eine dreifache Fraktur an Knöchel und Wade zugezogen, sei sechs Wochen krank geschrieben gewesen.

Womöglich ein Versehen: Kölner Richter spricht Polizisten frei

Ein Kollege des Angeklagten sagte, es habe definitiv keinen Tritt gegeben. Die Rechtsmedizin beschrieb, dass der Bruch auch dadurch entstanden sein könnte, dass der Polizist  auf dem Fuß des Randalierers gestanden habe, als er diesen zu Boden brachte und somit die Verletzung versehentlich verursacht habe.

Da auch der Richter diese Möglichkeit nicht ausschließen konnte und die Maßnahme an sich aufgrund der andauernden Provokation und Aggression des später Verletzten als gerechtfertigt ansah, womit auch keine fahrlässige Körperverletzung in Betracht kam, erfolgte ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine Geldstrafe gefordert.