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Schülerin missbrauchtKölner Horror-Lehrer behielt seinen Beamtenstatus

Der Angeklagte Christian G. (37) mit seinem Verteidiger Frank Schwarz beim Prozess im Kölner Landgericht

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Der Angeklagte Christian G. (37) mit seinem Verteidiger Frank Schwarz beim Prozess im Kölner Landgericht

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Die Tat geschah im Unterricht. Christian G. (37) vergewaltigte auch sein eigenes Baby.

Der Kölner Studienrat Christian G. missbrauchte in seiner Zeit als Aushilfslehrer eine Schülerin im Unterricht – später vergewaltigte er seine elf Monate alte Tochter. Fünf Jahre und drei Monate soll der 37-Jährige für seine Verbrechen ins Gefängnis. Doch trotz umfassenden Geständnisses legte er über seinen Verteidiger Frank Schwarz Revision ein. Die moderat erscheinende Strafhöhe dürfte den Pädagogen kaum dazu bewegt haben, den Gang zum Bundesgerichtshof zu erwägen. In einer ähnlichen Situation war der Grund ein anderer: Der Mann wollte seinen Beamtenstatus behalten.

Pädophiler Lehrer behielt seinen Beamtenstatus

Zwar wollte sich Anwalt Schwarz auf Anfrage dieser Zeitung zu den aktuellen Beweggründen nicht äußern. In der Hauptverhandlung hatte er aber eingeräumt, dass er für seinen Mandanten in der Vorinstanz – hier hatte der Lehrer sogar nur drei Jahre und zehn Monate Haft erhalten – die Rechtsmittel vor allem aus finanziellen Erwägungen eingelegt hatte. „Die Revision wurde auch eingelegt, weil er dann noch seine Bezüge bekommen hat“, hatte der Anwalt erklärt. Und Christian G. sagte selbst: „Ich bin immer noch Beamter, mit Rechtskraft fällt alles weg; der Tag X nähert sich.“

Der Vorsitzende Richter Niklas Gräbener zeigte sich in der Verhandlung verwundert: „Eigentlich müsste der Status schon weg sein.“ Denn die Schuldfrage war schon vor Beginn des Prozesses geklärt. So hatte der Bundesgerichtshof die Feststellungen der ersten Instanz bezüglich des Missbrauchs der Schülerin und der Tochter bereits bestätigt. Es ging nur noch um eine Strafverschärfung – denn auch die Staatsanwaltschaft hatte damals Revision eingelegt. Bis zu einer endgültigen Rechtskraft der neuen Haftentscheidung könnten nun noch mehrere Monate, im Extremfall sogar Jahre vergehen.

Schülerin im Unterricht mit Sex-Toy missbraucht

In Nippes aufgewachsen, interessierte sich der Angeklagte nach eigenen Angaben früh für Naturwissenschaften. Mit 13 Jahren gab er Nachhilfe, später studierte er an der Kölner Universität unter anderem Physik auf Lehramt. Als er zum dritten Mal durch eine Prüfung für das Staatsexamen fiel und sein Studium zu scheitern drohte – bestanden hatte er es später aber doch noch – sei er in eine Sinnkrise geraten. „Danach habe ich Lotterie mit meinem Leben gespielt“, sagte Christian G. beim Prozess. Er habe begonnen, seine sexuellen Fantasien auszuleben – auch pädophile Neigungen.

Als Vertretungslehrer näherte er sich danach einer Schülerin. „Er wollte das widerspenstige Mädchen für sich gewinnen“, hieß es vom Gericht. Der Lehrer tauschte mit ihr Handynummern aus und begann eine sexuelle Beziehung mit der Minderjährigen. Später besorgte er ihr ein ferngesteuertes Sexspielzeug. Während einer Unterrichtsstunde, die ein Kollege leitete, kam G. unter einem Vorwand dazu und schaltete das „Vibrations-Ei“ aus der Ferne ein. Damit stimulierte er die Schülerin absprachegemäß. Das Gericht wertete die Tat als sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen.

Der Vorfall ereignete sich 2016. Zwei Jahre währte die sexuelle Beziehung zu dem Mädchen laut Gerichtsakten noch. „Heute erkennt sie, dass er Manipulation betrieb, sie fühlt sich aber nicht belastet“, stellte das Landgericht bei seinem ersten Urteil fest. Im gleichen Zeitraum hatte Christian G. zudem in Internetchats wiederholt Kontakt zu Kindern gesucht. Er gab sich als Gleichaltriger aus und täuschte vor allem Mädchen seine Zuneigung vor. Als ihm eine 13-Jährige schrieb, sie sei depressiv, empfahl er ihr zu masturbieren – das könnte sie glücklicher machen. Er wollte live dabei zuschauen.

Nacktbilder von Kindern im Internetchat erpresst

Einem anderen Mädchen schwor er im Chat seine Liebe und drohte anschließend mit der Trennung, falls sie ihm keine expliziten Bilder schicke. Nicht alle Kinder gingen auf seine Forderungen ein. Einmal schrieb er: „Du musst lernen mir zu vertrauen, bleibt auch unter uns.“ Im Februar 2022 wurde die Tochter des Angeklagten geboren. Als das Baby elf Monate alt war, missbrauchte er es schwer und fertigte Fotos davon an. Dass er sein eigenes Kind vergewaltigt hatte, wollte Christian G. sich zunächst nicht eingestehen. Er habe die Tat damals anders wahrgenommen, sagte er beim Prozess.

Für die Zeit nach der Haft hat Christian G. bereits Pläne. Er will wieder im Haus seiner Eltern einziehen. Sein Bruder lebe mit dessen Kindern in unmittelbarer Nachbarschaft. „Meine Familie steht voll und ganz hinter mir“, meinte der Angeklagte. Auch mit seiner Ehefrau halte er Kontakt. Er hoffe, eines Tages wieder mit ihr zusammenzukommen. Ein Kopfschütteln vom Richter erntete G., als er äußerte, auch wieder als Nachhilfelehrer arbeiten zu wollen, er habe immer noch seinen Vertrag bei einer Agentur. „Da geht es hauptsächlich um Studenten für Naturwissenschaften“, versuchte er zu beschwichtigen.

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