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Zwangsräumung in Köln eskaliertLouzef B. (†48) von Polizei erschossen: Alle Details zum Tathergang

Zwei Bestatter rollen den Leichnam von Louzef B. auf einer Bahre aus dem Wohnhaus.

Zwei Bestatter bringen die Leiche von Louzef B. am 3. August 2022 aus dem Wohnhaus in Köln-Ostheim.  

Louzef B. wurde im Sommer bei einer Zwangsräumung von der Polizei erschossen. Jetzt liegt das Ergebnis der Ermittlungen vor. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Sechs Monate nachdem Louzef B. (†48) von zwei Polizeikugeln getroffen wurde, ist das Todesermittlungsverfahren eingestellt worden. Das hat Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, am Donnerstag (2. Januar 2023) auf Nachfrage von EXPRESS.de erklärt. 

Es hätten sich keine konkreten Hinweise auf ein strafbar relevantes Fehlverhalten Dritter ergeben. „Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage liegt insbesondere kein Anfangsverdacht gegen am Einsatz beteiligte Polizeibeamte wegen einer Straftat vor“, so Bremer weiter. Der Schusswaffeneinsatz der Polizeibeamte sei durch das Notwehrrecht (§32 StGB) gerechtfertigt gewesen. 

Köln-Ostheim: Zwangsräumung bei Louzef B. eskaliert

Louzef B. war am Morgen des 3. August 2022 erschossen worden, nachdem er eine Gerichtsvollzieherin und Polizeikräfte bedroht hatte. Die Wohnung des 48-jährigen Arbeitslosen in Köln-Ostheim sollte zwangsgeräumt werden. Doch was hat sich genau abgespielt?

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Laut Ulrich Bremer von der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen im Wesentlichen folgendes ergeben: Die Gerichtsvollzieherin hatte die Polizei um Amtshilfe gebeten, weil Louzef B. als gewaltbereit und psychisch auffällig bekannt war. Die zur Vollstreckung des Beschlusses hinzugerufenen acht Beamten hatten sich daher entschlossen, die Tür gewaltsam mit einer Ramme zu öffnen. 

„Neben der üblichen Ausrüstung waren die Beamten mit einem sogenannten ballistischen Flexschild ausgestattet“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf dem Schild habe deutlich die Aufschrift „Polizei“ gestanden.

Polizeieinsatz bei Zwangsräumung: Kölner Louzef B. mit Messer bewaffnet

Die Tür wurde dann von einer Polizeibeamtin mit der Ramme geöffnet. Ein Kollege sicherte mit gezogener Waffe. Als die Tür offen war, drangen die Einsatzkräfte in die Wohnung ein. Diese war sehr beengt. Die Ermittlungen ergaben weiter, dass sich zwei Polizeibeamte vorne befanden, als sie im Wohnzimmer auf Louzef B. trafen. Der 48-Jährige stand vor einem Glastisch, zirka 1,5 bis 2 Meter von den Polizisten entfernt. In der Faust hielt er ein Messer, dessen Klinge zunächst nach unten zeigte. 

Als er die Beamten wahrnahm, führte er die Hand mit der Messerklinge nach oben in Höhe der Schulter. Laut der Ermittlungen forderten die Polizisten ihn lautstark auf, das Messer fallen zu lassen. Als Louzef B. der Aufforderung nicht nachkam, setzte ein Polizist Reizgas ein. Das, so die Ermittlungen, habe bei dem unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Mann aber keine erkennbare Wirkung gezeigt. 

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Daraufhin drohte ein weiterer Beamter dem 48-Jährigen mit vorgehaltener und deutlich sichtbarer Waffe. Als Louzef B. sich trotzdem mit nach vorne gebeugtem Oberkörper in Richtung der Einsatzkräfte bewegte, gaben zwei Polizisten jeweils einen gezielten Schuss auf ihn ab – zu ihrem eigenen Schutz, so das Ergebnis der Ermittlungen. 

Zwangsräumung in Köln-Ostheim: Louzef B. stirbt noch vor Ort

Eine Kugel traf Louzef B. in der rechten Schulter, die andere im linken Oberschenkel. „Die vorherige Abgabe eines Warnschusses war wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und des engen zeitlichen Ablaufs weder möglich noch angezeigt“, erklärt Ulrich Bremer von der Staatsanwaltschaft.

B. war noch im Bereich seiner Wohnung gestorben. Aus Neutralitätsgründen hatte eine Mordkommission der Bonner Polizei die Ermittlungen übernommen. (iri)