Mord-Anklage in KölnMann ließ Verletzten zum Sterben im Hausflur liegen

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im April 2020 mit Verteidiger Dietmar Bonn.

Köln – Ein einziger Stich ins Bein hatte fatale Folgen. Ein Mann (42) aus Rösrath verblutete im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses – weil der Täter ihn zum Sterben einfach liegen gelassen haben soll. Seit Dienstag muss sich der 28-Jährige wegen Mordes vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Rösrath: Opfer soll Täter bei Polizei angeschwärzt haben

Aus dem Fenster schauend soll der Angeklagte sein Opfer erblickt und zu sich ins Haus gerufen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte den Mann verdächtigt, ihn wegen eines Waffendeliktes bei der Polizei angeschwärzt zu haben – was aber gar nicht stimmte.

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Mit diesem Foto hatte die Polizei öffentlich nach „Dimi" gefahndet.

Nachdem das spätere Todesopfer mit einem Bekannten das Haus betreten hatte, soll der Täter ein Messer gezückt und es seinem Kontrahenten in den rechten Oberschenkel gerammt haben. „Die Oberschenkelschlagader wurde durchtrennt“, heißt es in der Anklageschrift.

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Anklage: Täter soll Opfer das Handy entrissen haben

Das stark blutende Opfer wollte einen Notarzt rufen, doch der mutmaßliche Täter soll ihm das Handy entrissen haben. Hilfeschreie habe er mit Schlägen ins Gesicht unterbunden. Zunächst soll der Angeklagte noch versucht haben, die stark blutende Wunde zu stillen.

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So soll er dem Verletzten mehrere Gürtel um das Bein gebunden haben. Der Bekannte, der mit dem Messer bedroht worden sein soll, sollte dann laut Anklage helfen, das Opfer vom Tatort wegzubringen. Der Mann flüchtete jedoch, Hilfe rief er aber nicht; auch gegen ihn wird ermittelt.

Rösrath: Messer-Opfer verblutete im Hausflur

Den Plan, das Opfer zum Aufzug zu schleppen, habe der Angeklagte dann aufgegeben und einfach im Hausflur liegen lassen. Ihm sei bewusst gewesen, dass der 42-Jährige aufgrund des massiven Blutverlustes versterben würde. So geschah es auch kurze Zeit später.

Danach soll der Angeklagte noch versucht haben, einen Zeugen zu beeinflussen, um die Tat einem anderen in die Schuhe zu schieben. Dies tat der Zeuge zunächst auch, er korrigierte seine Aussage aber wenig später bei der Polizei. Das Landgericht hat insgesamt neun Verhandlungstage festgesetzt, ein Urteil in dem Fall soll am 26. Juni fallen.