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Kölner Drogen-HölleMann am Neumarkt in den Hals gestochen – Richter macht Fehler

Der Angeklagte mit Verteidiger Mario Geuenich beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

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Der Angeklagte mit Verteidiger Mario Geuenich beim damaligen Prozessauftakt im Kölner Landgericht

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Der Bundesgerichtshof schritt nach einer Beschwerde ein, daher kommt es nun zur teilweisen Neuverhandlung.

Es war ein Fall von brutaler Gewalt, der erneut ein Schlaglicht auf die Zustände an einem der Brennpunkte der Kölner Drogenszene warf. Am Josef-Haubrich-Hof war im Mai vergangenen Jahres ein Streit unter Abhängigen eskaliert, einen Stich in den Hals überlebte der 45-jährige Geschädigte nur knapp. Der Täter war vom Kölner Landgericht zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun auf – wegen eines Rechtsfehlers.

Bundesgerichtshof kassiert Urteil vom Landgericht Köln

Die Karlsruher Richter beanstandeten nach der Revision des Angeklagten, dass die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Peter Koerfers die große Nähe zu einer vollendeten Tötung strafschärfend berücksichtigt hatte. Dieselbe Begründung hatte die Kammer jedoch bereits verwendet, um dem Angeklagten einen milderen Strafrahmen zu verwehren. Dadurch wurde derselbe Umstand zweimal zum Nachteil des Angeklagten gewertet. Das verstößt laut BGH gegen das sogenannte Doppelverwertungsverbot.

Eine andere Schwurgerichtskammer muss nun über das Strafmaß neu entscheiden – es könnte nun geringer ausfallen. Völlig neu aufgerollt werden muss der Fall aber nicht. Die Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen habe das Landgericht rechtsfehlerfrei getroffen, heißt es im Beschluss des Bundesgerichtshofs. Sind Schwurgerichtsprozesse sonst auf mehrere Verhandlungstage angesetzt, dürfte nun erfahrungsgemäß ein einziger Gerichtstermin für ein neues Urteil ausreichen.

Die Polizei kontrolliert häufig mutmaßliche Mitglieder der Kölner Drogenszene im Bereich des Neumarkts.

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Die Polizei kontrolliert häufig mutmaßliche Mitglieder der Kölner Drogenszene im Bereich des Neumarkts.

Den Josef-Haubrich-Hof hinter der Volkshochschule nannte Richter Koerfers im ersten Verfahren „einen der bekanntesten Hotspots für Heroin und Kokain in Köln“. Genau dort kam es zu der Bluttat. Der 32-jährige Beschuldigte hatte sich in einen Streit zwischen zwei Männern über ein Drogengeschäft eingemischt. Im weiteren Verlauf zog er laut Anklageschrift ein Klappmesser und stach seinem Kontrahenten in den Hals. Aus einer verletzten Vene schoss sofort das Blut.

Opfer überlebt dank Notoperation in Kölner Uniklinik

Das schwerverletzte Opfer schleppte sich noch bis zum Treppenabgang der Neumarkt-Passage an der Cäcilienstraße und brach dort zusammen. Der Angreifer habe erkannt, dass der Mann ohne medizinische Hilfe sterben würde, dies jedoch billigend in Kauf genommen, hieß es seitens der Staatsanwältin: „Es war ihm gleichgültig, ob der Geschädigte überlebt.“ Der 45-Jährige überstand den Angriff dank einer Notoperation in der Uniklinik. Der Messerstecher wurde kurz darauf verhaftet.

Über seinen Verteidiger Mario Geuenich ließ der Mann beim damaligen Prozess erklären, er habe sich bei der Auseinandersetzung lediglich gewehrt und niemanden töten wollen. Auch gab er Einblicke in seine Lebensgeschichte. Nach seiner Flucht aus Syrien in die Türkei lebte er in Ankara, arbeitete als Mechaniker und gründete eine Familie. Nach eigenen Angaben saß er jahrelang in der Türkei in Haft – unter anderem, weil die Behörden ihn fälschlicherweise für einen „PKK-Terroristen“ gehalten hätten.

Nach seiner Entlassung floh er allein nach Deutschland. Nach kurzem Kontakt zu seinem Bruder in Soest landete er auf der Straße in Köln: „Ich habe 24 Stunden am Neumarkt rumgehangen“, schilderte er. Von einem Großdealer habe er immer etwa 20 Gramm Kokain bekommen: „15 Gramm habe ich verkauft, den Rest durfte ich behalten.“ Ähnlich sei es mit Heroin gelaufen. Auf die Tat angesprochen sagte der Beschuldigte: „Ich erinnere mich an nichts.“ Weitere Ausführungen unterband der Anwalt.

Opfer konnte sich an das Tatgeschehen nicht erinnern

Das Opfer, das zuletzt in einem Männerwohnheim in Brück lebte und als Gärtnergehilfe arbeitete, konnte wenig zur Aufklärung beitragen. „Ich erinnere mich nicht“, sagte auch der 45-Jährige – weder an die Tat noch an den Grund für seinen Aufenthalt an dem bekannten Drogen-Treffpunkt. Er sei wahrscheinlich auf der Suche nach „leichten Mädchen“ gewesen. Auf Nachfrage des Richters, ob er dort wohl eher Drogen kaufen wollte, sagte er schließlich mit einem Schulterzucken: „Kann sein.“

Der Josef-Haubrich-Hof gilt seit langer Zeit als Problemplatz, Anwohner und Geschäftsleute sind verzweifelt. Dealer und Kunden versammeln sich hier, Junkies setzen sich vor Passanten ihre Spritzen und rauchen Crack – etwa auf dem Treppenabgang zur U-Bahn. Zuletzt hatte ein Polizist in einem anderen Verfahren im Landgericht ausgesagt, Personengruppen auf dem berüchtigten Platz mit seinen Kollegen mehrfach täglich zu kontrollieren. Oft stellten sie kleine Mengen Drogen sicher.

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