Köln-EinsatzMann (27) geht mit Bierdose in Rettungswagen – und startet heftige Aktion
Köln – Was war denn bitte mit ihm los? Das dürften sich viele Außenstehende nach der Aktion eines 27-jährigen Mannes in der Nacht von Samstag auf Sonntag (30. August) gefragt haben. Der Mann sorgte dafür, dass ein Einsatz eines Rettungs-Teams unangenehm und – noch viel schlimmer – gefährlich wurde.
Hauptbahnhof Köln: Mann (27) geht mit Bierdose zu Rettungswagen
Was war passiert? Direkt vor dem Hauptbahnhof in Köln kümmerte sich in der Nacht die Besatzung eines Rettungswagens um eine hilflose Person. Nähere Infos zur betreuten Person gab die Bundespolizei am Montag (31. August) nicht an die Öffentlichkeit.
Doch aus dem „Routine”-Einsatz wurde schnell bitterer Ernst. Ein betrunkener Mann (27) mischte sich in die Maßnahme ein. Erster Schritt: Mit einer Bierdose in der Hand ging der Mann zum Rettungswagen und verunreinigte den desinfizierten Wagen mit dem alkoholischen Getränk.
Einsatz am Hbf: Mann greift in Köln Rettungskräfte bei Einsatz an
Doch es ging noch weiter: Danach griff er die Rettungskräfte sogar an. Hier kamen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG den Einsatzkräften zur Hilfe und riefen die Bundespolizei hinzu.
Zeitgleich entstand in direkter Umgebung ein weiterer Brandherd: Eine 20-jährige Frau geriet in einen Streit mit einem der Bahn-Mitarbeiter und wurde sogar handgreiflich. Auch gegenüber den Beamten der Bundespolizei leistete sich erheblichen Widerstand, sodass sie vorläufig festgenommen und mit Handfesseln in Gewahrsam genommen wurde.
Hauptbahnhof Köln: Bei Einsatz bildet sich große Menge Schaulustiger
Da sich zwischenzeitlich eine große Menge Schaulustiger gebildet hatte, die wiederholt versuchten, die polizeilichen Maßnahmen zu stören, kamen Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei NRW zum Einsatz.
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Dem 27-jährigen Mann steht nun einer Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und tätlichem Angriff auf Hilfeleistende eines Rettungsdienstes bevor. Gegen die 20-jährige Frau wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Angriff bei Einsatz kann Freiheitsstrafen nach sich ziehen
Aufgrund dieses Vorfalls gibt die Bundespolizeiinspektion Köln folgende Hinweise: Die Behinderung von Hilfeleistenden, zum Beispiel durch Schaulustige, wird nach § 323 c StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Bei Behinderung von Rettungskräften durch Gewalteinwirkung drohen gemäß § 115 StGB noch höhere Freiheits- oder Geldstrafen. Um Störungen bei polizeilichen Maßnahmen zu unterbinden, ist außerdem eine Festnahme (§ 164 StPO) für die Dauer der Maßnahmen möglich. (tw)