Erfundene Vergewaltigung in KölnAngebliches Opfer muss nicht vor Gericht, aber Strafe zahlen

Polizisten durchsuchen ein Waldstück.

Polizistinnen und Polizisten suchen im Februar 2021 das Gelände um den Decksteiner Weiher in Köln ab, nachdem eine Frau angegeben hatte, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein.

In dem Fall um eine mutmaßlich erfundene Vergewaltigung hat das Amtsgericht Köln eine Entscheidung bezüglich des mutmaßlichen Opfers gefällt.

Die Frau, die im Februar 2021 mutmaßlich ihre eigene Vergewaltigung am Decksteiner Weiher vorgetäuscht hat, wird sich nicht vor Gericht verantworten müssen. Das Strafverfahren wegen Verdachts auf Vortäuschen einer Straftat sei „mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter“ vorläufig eingestellt worden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit.

Als Auflage muss die 35 Jahre alte Beschuldigte 300 Euro an die Deutsche Krebshilfe zahlen. Sollte sie dies innerhalb von drei Monaten tun, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt.

Köln: Amtsgericht stellt Verfahren gegen angebliches Opfer einer Vergewaltigung ein

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„Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war, dass die Angeschuldigte zwischenzeitlich so schwer erkrankt ist, dass die Durchführung einer Hauptverhandlung für eine längere Zeit voraussichtlich nicht möglich wäre“, sagte der Sprecher. Nähere Auskünfte gab er nicht.

Die angebliche Vergewaltigung vor 17 Monaten hatte tagelang für eine hohe Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Die 35-Jährige hatte den angeblichen Täter sehr anschaulich beschrieben. Als Tatort gab sie ein Waldstück direkt neben einer beliebten Joggingstrecke an.

Die Polizei suchte das Gelände mit einem Großaufgebot nach Spuren ab und fahndete nach einem unbekannten Täter. Einsatzkräfte befragten Spaziergänger und Jogger nach verdächtigen Beobachtungen.

Schon bald kamen allerdings Zweifel an den Schilderungen der Frau auf - unter anderem, weil kein einziger Zeuge etwas von der mutmaßlichen Tat in der Nähe des Haus am See mitbekommen hatte. Auch die Spurenlage am beschriebenen Tatort sowie das Ergebnis rechtsmedizinischer Untersuchungen sprachen gegen die Version der Beschuldigten. Warum sie die Tat erfunden haben könnte, bleibt unklar. (red)