Kölner verprügeltGewalt-Einsatz bei Firmenchef: Heftige Rüge für Polizei

Yüksel Aker steht mit zwei Polizisten auf seinem Firmengelände in Köln.

Yüksel Aker mit zwei Polizisten auf seinem Firmengelände im Oktober 2020. Nach dem Einsatz hat er schwere Vorwürfe gegen die Beamten erhoben.

Nach einem Polizeieinsatz in Köln-Stammheim im Oktober 2020 hat sich das Kölner Landgericht mit dem Fall befasst. Dabei kommt die Polizei nicht gut weg.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln. Der Kölner Unternehmer Yüksel Aker (30) hatte nach einem Polizeieinsatz im Oktober 2020 auf seinem Firmengelände in Stammheim schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Er war der Ansicht, dass die Polizisten ihm zu Unrecht unter Gewaltanwendung seine persönlichen Sachen abgenommen hatten. Gleich zwei Kölner Gerichte gaben ihm jetzt recht.

Der Fall aus Köln-Stammheim hatte hohe Wellen geschlagen. Nach dem Polizeieinsatz an der Buchholzstraße hatte Yüksel Aker der Polizei vorgeworfen, ihn ohne Grund verprügelt zu haben. Der Inhaber eines Containerdienstes wollte seine persönlichen Sachen wie sein Diensthandy nicht ohne einen Gerichtsbeschluss der Polizei aushändigen. Die Beamten der Wache Mülheim hatten ihm das Handy und andere Gegenstände nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft abgenommen. Dabei soll Aker sich so sehr gewehrt haben, dass die Polizei eine Anzeige wegen Widerstands einleitete.

Köln: Landgericht lehnt Verfahren nach Polizeieinsatz in Stammheim ab

Am Ende war der Kölner übel zugerichtet worden, „ohne Grund“, wie er später EXPRESS.de sagte. Was ihn stutzig machte: „Die Polizei wurde erst gewalttätig, nachdem die Sicherheitskameras ausgeschaltet wurden.“ Die Polizei hatte das Aufnahmegerät aus dem Büro beschlagnahmt. Mit dem Fall hatte sich auch das türkische Außenministerium beschäftigt und den gewaltsamen Einsatz scharf kritisiert.

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Yüksel Aker zeigt seine Verletzungen nach einem Polizeieinsatz.

Nach dem Einsatz im Oktober 2020 hatte Yüksel Aker mehrere Blessuren, die er sich von einem Arzt attestieren ließ. 

Die Staatsanwaltschaft Köln wollte vor dem Kölner Amtsgericht Anklage erheben. Doch das Kölner Gericht wies den Antrag als unbegründet zurück. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde vor dem Landgericht ein. Doch auch das höhere Gericht sah keinen Grund, den Kölner auf die Anklagebank zu setzen. Im Gegenteil.

In dem Beschluss der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 9. September 2021 steht: „Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln wird als unbegründet verworfen.“ Schon das Amtsgericht hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens zu Recht abgelehnt, hieß es weiter (Az.: 114 Qs 80/21).

Köln: Vorwürfe gegen Firmenchef nach Polizeieinsatz von Gericht zurückgewiesen

Für den Kölner Firmenchef ein Erfolg. Nicht nur, weil alle Vorwürfe gegen ihn wie Widerstand gegen Beamte durch zwei Gerichte zurückgewiesen wurden. Aker wurde vorgeworfen, dass er bei der polizeilichen Durchsuchung versucht habe, sich aus dem Griff der Polizeibeamten zu lösen und dabei um sich geschlagen habe, wobei er mit seiner rechten Faust die linke Schläfe eines Polizeibeamten getroffen und mit dem linken Ellenbogen gegen die Brust einer Polizeibeamtin und anschließend gegen ihre Nase gestoßen haben soll.

Köln: Landgericht beurteilt Einsatz der Polizei als „mithin rechtswidrig“

Das Landgericht sieht den Fehler aber bei der Polizei. In dem Beschluss heißt es weiter: „Eine Verurteilung wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte dürfte indes - wie das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluss bereits ausgeführt hat - am Vorliegen einer rechtmäßigen Vollstreckungshandlung der Beamten scheitern. Die körperliche Durchsuchung seiner Person war durch die von der Staatsanwaltschaft fernmündlich erteilte Beschlagnahmeanordnung nicht gedeckt; vielmehr hätte es einer richterlichen Durchsuchungsanordnung bedurft.“

Die Polizisten haben sich nach Ansicht des Landgerichts im Einsatz nicht nach den Vorschriften verhalten. „Die Durchsuchung war mithin rechtswidrig, so dass ein Verhalten des Angeschuldigten im Sinne der Anklage nicht als strafbar zu werten wäre“, so das Landgericht.

Für den Kölner Unternehmer eine Erleichterung, dass er nach so einem Einsatz nicht auch noch auf die Anklagebank muss. Er ist damit von allen Vorwürfen frei und sagt: „Ich bin froh, dass die Gerichte das Vorgehen der Polizisten als falsch erkannt haben und ich nicht vor Gericht muss. Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen und kann das Verhalten der Polizisten bis heute nicht nachvollziehen.“