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„Arschloch“, „Witzfigur“, „Toastbrot“Die Liste! So teuer ist Beleidigen in Köln

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Wer in der Wut losschimpft, kann schnell vor Gericht landen.

Köln – Der Kölner Amtsrichter Gerd Willi Krämer (58): Nachdem er den Fußball-Profi Salih Özcan (21, 1. FC Köln, derzeit ausgeliehen an Holstein Kiel) bei einer Bußgeld-Verhandlung einmal als „Pisser“ und zweimal „Pissnelke“ beschimpft hatte, droht dem Richter nun eine Anzeige wegen Beleidigung.

Und das kann für den Juristen, der im Jugendstrafbereich des Amtsgerichts arbeitet und eigentlich junge Delinquenten erziehen soll, sehr unangenehme Folgen haben. Lesen Sie mal, welche Strafen Krämers Richter-Kollegen vor dem Kölner Amtsgericht in vergleichbaren Fällen der Beleidigung ausgesprochen haben.

Köln: Staatsanwältin als „Hure“ beschimpft 

Auf einem Parkplatz in Porz waren zwei Akademikerinnen in Streit geraten. Als eine Staatsanwältin ihren Doktortitel erwähnte, kommentierte das die promovierte Markt-Analystin gegenüber ihrem Mann so: „Einen Doktortitel in was wohl? In Hurerei, so sieht sie jedenfalls aus.“ Strafe: 3000 Euro. 

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Köln: Professor bezeichnet Polizisten als „Nazi“

Erst hatte er sich in eine Unfallaufnahme am Eifelplatz eingemischt, dann soll ein Uni-Professor laut Anklage der Staatsanwaltschaft noch einen Polizisten als „Nazi“ bezeichnet haben. Der Richter stellte das Verfahren beim Prozess zwar ein, als Auflage muss der Professor zahlen. Strafe: 1000 Euro.

Köln: Polizisten beim Eishockey „Arschlöcher“ genannt 

Ein Eishockey-Fan hatte beim Spiel der Kölner Haie gegen die Eisbären Berlin mit Bierbechern geworfen und wurde abgeführt. Den Polizisten sagte er. „Macht doch mal was Anständiges und jagt richtige Verbrecher“. Und schob hinterher: „Ihr seid eh alles Arschlöcher.“ Strafe: 400 Euro. 

Köln: Neuen Lebensgefährten der Ex beleidigt 

Mit einer ganzen Schimpftirade bedachte ein Mann den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin. Als „Hurensohn“, „Lutscher“, „kleines armseliges Würstchen“ und „Witzfigur“ betitelte er diesen per SMS und Facebook, später noch einen Anwalt einer Schiedsstelle als „Lügenkönig.“ Strafe: 1600 Euro.

Köln: Fahrgast in der KVB-Linie 12 „scheiß Ausländer“ genannt 

Ein Politiker (58) einer Bezirksvertretung hatte in der KVB-Linie 12 einen dunkelhäutigen Fahrgast als „scheiß Ausländer“ betitelt, der zurück in sein Land gehen solle. Als eine Frau protestierte, sagte der Täter, sie solle sich doch „von einem Schwarzen vergewaltigen lassen.“ Strafe: 900 Euro. 

Köln: Bankangestellte am Schalter beleidigt 

Als „unangenehme Missgestalt“ hatte ein Kunde (42) eine Bankangestellte bezeichnet, nachdem der Service nicht zu seiner Zufriedenheit verlaufen war. Der Ladendetektiv entschuldigte sich beim Prozess – er habe einen schlechten Tag gehabt. Strafe: 250 Euro. 

Köln: Mutter mit Kindern rassistisch beleidigt 

Zwei Kneipengänger beschimpften eine Frau in Gremberg als „Kanackengesocks“. Als sie mit der Polizei drohte, sagten die Pöbler: „Ja, ruf Du nur die Taliban.“ „Das Schlimmste für mich ist, dass meine Kinder das mitbekommen haben“, sagte die Frau im Zeugenstand. Strafe: 500 und 900 Euro. 

Köln: TV-Sternchen rastete am Flughafen aus 

Eine Ex-Teilnehmerin an „Deutschland sucht den Superstar“ und „Promi Big Brother“ hatte einen Security-Mann am Flughafen Köln/Bonn beleidigt, weil sie ihre Wimperntusche entsorgen sollte. Erst zeigte sie den Mittelfinger, dann nannte sie ihn verächtlich „450-Euro-Kraft.“ Strafe: 1350 Euro. 

Köln: Braut nennt Standesbeamten einen „schwulen Bastard“ 

Ein Pärchen wollte im Standesamt ein Trautermin vereinbaren. Weil der Standesbeamte zunächst ausländerrechtliche Fragen bezüglich des türkischstämmigen Bräutigams klären wollte, nannte die Frau den Beamten „schwuler Bastard“. Aus der Hochzeit wurde erstmal nichts. Strafe: 300 Euro. 

Köln: Die Ex-Frau „Fotze“ genannt – ein Monat Haft 

Ein Kölner (52) hatte seine Ex-Frau als „Fotze“ bezeichnet. Vor Gericht zeigte er keine Reue. Er würde die Frau, die ihm 77.000 Euro schulde, auch wieder beleidigen, „das ist von meiner Tagesform abhängig.“ Die Richterin verpasste dem Mann einen Denkzettel. Strafe: Ein Monat Haft. 

Köln: FC-Ultra beleidigt Ordnerin im Stadion 

Ein FC-Ultra saß auf der Anklagebank, da er im Rheinenergie-Stadion eine Ordnerin beleidigt hatte. Die stoppte den Mann, als der sich unter dem Drehkreuz durchgemogelt hatte, worauf dieser laut Anklage sagte: „Weißt Du nicht, wer ich bin, Du Schlampe?“. Strafe: 150 Euro. 

Köln: „Ganzes ABC an Schimpfwörtern“ am Barbarossaplatz 

„Arschloch, Wichser, Drecksau“. Ein Kölner Schauspieler wollte am Barbarossaplatz nur in die Straßenbahn einsteigen und wurde an der Haltestelle grundlos von einem Mann beleidigt. Der Zeuge: „Er hat mir das  ganze ABC an Schimpfwörtern an den Kopf geworfen.“ Strafe: 1200 Euro. 

Köln: Polizeichef als „fetten Lappen“ bezeichnet 

Ein Mitglied der FC-Ultra-Gruppierung „Boyz“ hatte Polizisten bei einer Personenkontrolle in Braunsfeld als „Witzfiguren“ und deren Vorgesetzten Volker Lange, Leiter der Polizeiinspektion West, als „fetten Lappen“ bezeichnet. Lange erstattete Anzeige. Strafe: 2800 Euro. 

Köln: Bei der Staatsanwaltschaft den nackten Hintern bezeigt 

An der Sicherheitsschleuse der Kölner Staatsanwaltschaft beschimpfte ein Mann (38) einen Wachtmeister als „Nazi“ und präsentierte diesem dann noch den nackten Hintern. Zum Motiv erfuhr man beim Prozess nichts, denn der Angeklagte tauchte nicht auf. Strafe: 900 Euro. 

Köln: Dresden-Fan bagatellisiert im Zug NS-Verbrechen

Im ICE nach Köln hatte ein Anhänger des Fußball-Klubs Dynamo Dresden folgende Entgleisung von sich gegeben: „Wir bauen eine U-Bahn von Aue nach Auschwitz“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bagatellisierte er damit die Bedeutung der NS-Verbrechen. Strafe: 3500 Euro.

Köln: Arbeitsloser beleidigt die NRW-Ministerpräsidentin 

Ein Langzeitarbeitsloser hatte sich über die Politik der damaligen NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) geärgert und ihr per Brief den „Intelligenzquotienten eines Toastbrots“ bescheinigt. Krafts politische Mitstreiter bezeichnete er als „korruptes Pack“. Strafe: 2250 Euro.