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War Kappe der Grund?Mann (52) in Köln niedergeschlagen – Fall gibt weiter Rätsel auf

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Passanten fanden den 52-Jährigen verletzt auf dem Gehweg. Unser Symbolfoto zeigt zwei Polizeibeamtinnen am Tatort einer Messerstecherei im November 2017 in Porz.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Köln  – Ein mutmaßlicher Raubüberfall auf einen Kippa-Träger (52) in der Kölner Innenstadt gibt weiterhin Rätsel auf. Seit dem Vorfall ermittelt der Kölner Staatsschutz. Doch trotz Zeugenaufrufs sind bei der Polizei bislang keine Hinweise eingegangen, wie ein Sprecher am Montag (12. April) auf EXPRESS-Anfrage erklärte.  

  • Kölner (52) auf Heimweg überfallen
  • Staatsschutz der Polizei Köln übernahm Ermittlungen
  • Opfer trug eine Kippa

Das spätere Opfer hatte sich am Sonntag (4. April) gegen 0.15 Uhr vom Friesenplatz aus zu Fuß auf den Heimweg in Richtung Sülz gemacht. Der 52-Jährige war alkoholisiert. 

In Köln niedergeschlagen und ausgeraubt: Passanten fanden Verletzten auf dem Gehweg

Was dann genau passierte, ist noch unklar. Fakt ist nur: Gegen 3 Uhr fanden Passanten den Mann an der Ecke Aachener/Brüsseler Straße verletzt und ohne Jacke auf dem Gehweg liegend. Die Zeugen alarmierten den Rettungsdienst. 

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Später schilderte der Verletzte im Krankenhaus der Polizei, dass er von einem oder mehreren Unbekannten mit einem Schlag auf den Hinterkopf niedergestreckt worden sei. Seitdem vermisst der 52-Jährige nicht nur seine Lederjacke und sein Mobiltelefon – sondern auch die Kippa, die er auf dem Kopf trug. 

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Ein Mann trägt eine Kippa. Das Foto wurde im Juli 2018 aufgenommen.

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Tat einen politisch motivierten Hintergrund hat, hatte der Kölner Staatsschutz die Ermittlungen übernommen. Die Kippa ist eine kleine Kappe, die viele jüdische Männer auf dem Hinterkopf tragen. 

Wie der Polizeisprecher am Montag (12. April) erklärte, konnte der Verletzte inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen werden. 

Zeugen werden weiterhin gebeten, sich unter 0221/22 90 oder an poststelle.koeln@polizei.nrw.de bei der Kriminalinspektion Staatsschutz zu melden. (iri)