Bunter Spaß im Karneval? Das kann teuer werden!
Konfetti-ÄrgerKölner Gericht verdonnert Jecken zu saftiger Strafe

Copyright: dpa
Konfetti und Kamelle gehören im Karneval dazu. Doch nicht überall freuen sich die Menschen über die bunten Blättchen wie auf diesem Symbolfoto.
Karneval ohne Konfetti? Für die meisten undenkbar! Aber Vorsicht, der Papierschnipsel-Regen kann ein teures Nachspiel haben.
Ein Urteil – ausgerechnet aus dem jecken Köln – macht klar: Wer fremdes Eigentum beschmutzt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen.
OLG Köln spricht Kläger Schadenersatz zu
Ein Betreiber eines Karnevalswagens aus dem Raum Aachen muss jetzt 1.430 Euro blechen. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Seine Konfettikanone hatte im Jahr 2025 während eines Zugs ein privates Grundstück regelrecht überschwemmt. Der Besitzer war darüber natürlich fuchsteufelswild, wie „t-online – Köln“ berichtet.
Unglaubliche 65 Stunden lang war der Mann mit der Reinigung beschäftigt! Er wollte seine als „top gepflegt“ beschriebene Außenanlage wieder in Schuss bringen. Die farbigen Papierschnipsel verursachten unschöne Flecken, weshalb er auf Entschädigung für den ganzen Aufwand klagte.
In der ersten Instanz sprach ihm das Landgericht lediglich 450 Euro zu. Die Berechnungsgrundlage: 30 Arbeitsstunden für je 15 Euro.
Doch das OLG sah das anders und kassierte das Urteil. Die 65 Stunden für die Säuberung seien durchaus glaubwürdig, meinten die Richter, und passten auch den Stundenlohn nach oben an.
Allerdings bekam der Kläger nicht die vollen 37 Euro pro Stunde, die er verlangt hatte. Dieser Betrag wäre der Lohn für eine professionelle Reinigungsfirma gewesen. Stattdessen legte das Gericht 22 Euro fest. Das sind 60 Prozent des Satzes für Profis. Die Entscheidung fiel schon im vergangenen November, wurde aber erst diese Woche bekannt.
Glück im Unglück für den Organisator des Umzugs: Er muss nichts zahlen. Er hatte den Teilnehmern nämlich verboten, Konfetti zu werfen. Außerdem überwachten sieben Aufpasser den fast einen Kilometer langen Zug. Gegen das Urteil kann man nichts mehr machen (Az. 30 U 13/24), es ist endgültig. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

