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Hürther „Horror-Schlachthof“Verfahren gegen vier Mitarbeiter vorläufig eingestellt

Justizzentrum Köln

Copyright: Thomas Banneyer/dpa

Das Kölner Amtsgericht (Archivfoto) gab jetzt die vorläufige Einstellung des Verfahrens im Fall des Hürther Schlachthofs bekannt. 

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Die Bilder aus dem Hürther Horror-Schlachthof machten fassungslos. Vier Mitarbeiter wurden daraufhin angeklagt. Doch ein Urteil gegen sie wird nicht fallen.

Sie sollen Schafe und Rinder mit Mistgabeln in die Schlachthalle getrieben, sie an Beinen und Schwänzen hinter sich hergezerrt und einigen bei Bewusstsein die Kehle durchschnitten haben: Das grausame Video aus einem Schlachthof in Hürth, das heimlich gefilmt und 2023 der Tierrechtsorganisation Aninova zugespielt wurde, sorgte für Entsetzen.   

Im Mai 2026 hatte der Prozess gegen vier ehemalige Mitarbeiter wegen Tierquälerei vor dem Kölner Amtsgericht begonnen, kurz darauf wurde dieser jedoch vertagt. Jetzt hat das Gericht bekannt gegeben: Das Verfahren wurde am Donnerstag (27. August 2026) vorläufig eingestellt!

Hürther Schlachthof-Prozess: kein Urteil

Die Einstellung sei mit Zustimmung der Kölner Staatsanwaltschaft und den Angeklagten erfolgt, heißt es am Freitag (28. August). „Die Angeklagten haben nunmehr sechs Monate Zeit, um jeweils eine Geldauflage in einem mittleren vierstelligen Bereich an eine vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisation zu zahlen“, erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts. 

Sollten die vier Männer (24, 32, 47, 52) innerhalb der Frist nicht zahlen, wird das Verfahren gegen sie wieder aufgenommen.

Im Mai hatten die Verteidiger der Angeklagten vor Gericht umfassende Stellungnahmen abgegeben und beantragt, dass das Video nicht als Beweismittel zugelassen wird. Die Aufnahmen seien illegal entstanden. Es kam zu einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Anschließend wurde das Verfahren vertagt und die Akte ging zurück zur Staatsanwaltschaft. 

Drei Monate tat sich nichts, bis jetzt vom Amtsgericht die vorläufige Verfahrenseinstellung gemeldet wurde. 

Amtsgericht Köln: Geldauflage statt Knast

Bereits im letzten Jahr war ein Verfahren gegen den Betreiber des Schlachthofes wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz in 74 Fällen nicht eröffnet worden, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gab.

Dann wurde das Verfahren gegen einen der Mitarbeiter vertagt und ausgesetzt, weil der Bulgare die Anklage nicht in seiner Muttersprache erhalten hatte. Bereits zuvor war das Verfahren gegen drei weitere Mitarbeiter, die alle für die Schlachtungen verantwortlich gewesen sein sollen, abgetrennt worden, da sich kurzfristig weitere Verteidiger bestellt hatten.

Am Ende gelang es aber, einen Hauptverhandlungstermin im Mai 2026 mit allen vier Angeklagten zu bestimmen. Im Falle einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hätte ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe gedroht. Jetzt ist es bei einer Geldauflage geblieben – also einer Zahlungsverpflichtung, die zur Einstellung des Verfahrens ohne Urteil führt. Die Angeklagten sind somit auch nicht vorbestraft. (iri)

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