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Horror-Tat in Kölner KlinikMann (32) reißt Krebspatienten den Beatmungsschlauch ab

Landgericht Köln

Copyright: Rolf Vennenbernd/dpa

Am Landgericht Köln hat ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der im Krankenhaus den Beatmungsschlauch eines Patienten abgerissen haben soll (Symbolbild).

Schock auf der Intensivstation in Köln. Ein Mann reißt einem Patienten den Atemschlauch heraus. Das Opfer stirbt.

Ein schrecklicher Vorfall in einem Kölner Krankenhaus beschäftigt nun die Justiz. Vor dem Landgericht in Köln muss sich seit Donnerstag ein 32-jähriger Mann wegen heimtückischen Mordes verantworten. Er soll einem Mitpatienten den lebenswichtigen Beatmungsschlauch entfernt und ihn damit getötet haben.

Die Tat soll sich laut Anklageschrift am 8. November 2025 zugetragen haben, wie die „dpa“ meldet. Der Beschuldigte befand sich zu diesem Zeitpunkt selbst aufgrund seiner Alkoholsucht in Behandlung. Er lag im selben Zimmer wie der Krebspatient, der später zu Tode kam und auf künstliche Beatmung angewiesen war.

Anklage: Täter zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig

Die Anklagebehörde ist der Ansicht, dass die Einsichtsfähigkeit des Mannes zum Zeitpunkt der Tat komplett fehlte. Als Ursache wird eine durch Alkohol verursachte Verwirrung genannt, die mit „wahnhafter Symptomatik, akustischen Halluzinationen sowie einem Bedrohungserleben“ einherging.

In der Nacht zum 8. November, kurz nach Mitternacht, soll der 32-Jährige dann die furchtbare Tat begangen haben: Er entfernte den Atemschlauch aus der Trachealkanüle des hilflosen Mannes. Obwohl sofort Rettungsversuche eingeleitet wurden, verstarb der Patient kurz darauf an den Folgen des Sauerstoffmangels. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, den Tod des Mannes als mögliche Folge akzeptiert zu haben.

Beschuldigter gilt als „Gefahr für die Allgemeinheit“

Die Staatsanwaltschaft stuft den Mann auch weiterhin als extrem gefährlich ein. Es sei zu erwarten, dass „in Zukunft von ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vergleichbare, schwere Gewaltdelikte zu erwarten“ seien. Im Gerichtssaal bekräftigte der Staatsanwalt: „Er ist deshalb für die Allgemeinheit gefährlich“.

Aus diesem Grund fordert die Anklage seine Einweisung in eine Entzugsklinik. Das Gericht wies jedoch zu Beginn des Verfahrens auf eine weitere Option hin: Eine permanente Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus sei ebenfalls eine mögliche Konsequenz.

Der Angeklagte selbst schwieg zu den Vorwürfen. Sein Anwalt verlas jedoch eine Erklärung, wonach sein Mandant ab 2023 Kokain zur Steigerung seiner Leistung genommen habe. Im Frühling 2024 sei der Alkoholkonsum hinzugekommen und innerhalb von nur sechs Monaten auf etwa einen Liter harter Spirituosen pro Tag angestiegen. Mehrfache Entzugsbehandlungen blieben ohne Erfolg. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Polizeiauto mit Blaulicht bei einem Einsatz. (Symbolfoto)

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