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Flughafen Köln/BonnPolizei stoppt Reisende mit verbotenen Waffen

Bundespolizei stellt verbotene Waffen am Flughafen Köln/Bonn sicher.

Copyright: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Bundespolizei stellt verbotene Waffen am Flughafen Köln/Bonn sicher.

Aktualisiert:

Zweimal schlugen die Kontrollen am Flughafen Köln/Bonn an: Reisende hatten verbotene Waffen im Gepäck.

Da staunten die Einsatzkräfte am Flughafen Köln/Bonn nicht schlecht! Am Freitag (30. Oktober 2026) ging der Bundespolizei bei den Luftsicherheitskontrollen gleich zweimal gefährliche Fracht ins Netz. Beide Male hatten Reisende verbotene Waffen im Gepäck.

Im ersten Fall durchleuchteten die Luftsicherheitskontrollkräfte den Rucksack eines ukrainischen Reisenden, der auf dem Weg nach Chisinau war. Darin entdeckten sie ein gefährliches Faustmesser.

Flughafen Köln/Bonn: Elektroschocker als Taschenlampe getarnt

Gegenüber der herbeigerufenen Bundespolizei erklärte der Mann, dass er das Messer besitze, weil es in seiner Heimat erlaubt sei. Doch das half ihm in Deutschland wenig: Die Waffe wurde sichergestellt, ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Danach durfte der Mann weiterreisen.

Bei einer anderen Kontrolle war bereits ein ungewöhnlicher Gegenstand im Gepäck eines 56-jährigen Bulgaren, der nach Sofia fliegen wollte, aufgefunden worden.

Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Taschenlampe aussah, entpuppte sich bei genauerer Betrachtung als getarntes Elektroimpulsgerät! Da dem Elektroschocker das erforderliche amtliche Prüfzeichen fehlte, stuften die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen das Gerät als verbotene Waffe ein.

Der 56-Jährige beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass das Mitführen eines solchen Gegenstandes verboten sei. Dennoch wurde auch seine Waffe einkassiert und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet, bevor er seinen Flug nach Sofia antreten konnte.

Die Bundespolizei mahnt in diesem Zusammenhang eindringlich: Reisende sollten sich schon vor dem Abflug über die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften für das Fluggepäck informieren. Was im Ausland erlaubt ist, kann in Deutschland streng verboten sein – und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. (red)