Doof-Aktion in DeutzKölner (25) nutzt E-Scooter und begeht drei Straftaten auf einmal

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In Köln-Deutz machte ein junger Mann auf einem E-Roller fast alles falsch. (Symbolbild)

von Thomas Werner (tw)

Köln – Gerade erst hat EXPRESS über die grundsätzlich positive Zwischenbilanz der E-Scooter in Köln und Umgebung berichtet (hier mehr lesen), da wird bereits der nächste kuriose Fall öffentlich. 

In der Nacht auf Samstag haben Bereitschaftspolizisten einem unter Einfluss von Cannabis stehenden E-Scooter-Fahrer (25) in Köln-Deutz eine Blutprobe entnehmen lassen und eine Anzeige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgelegt. Der 25-Jährige war gegen 0.30 Uhr auf dem Kennedyufer in Richtung Rheinpark ins Visier der Beamten geraten. Einen Fluchtversuch hatten die Polizisten nach kurzer Verfolgung beendet.

Köln-Deutz: E-Rollerfahrer hat keine Zulassung

Bei der Kontrolle stellten die Beamten außerdem fest, dass der E-Scooter des Mannes schneller als 20 km/h fuhr. Damit fällt dieser nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und wird somit zulassungs- und fahrerlaubnispflichtig. Der 25-Jährige konnte weder eine gültige Zulassung, noch einen Führerschein vorweisen.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Erst letzten Donnerstag war der Fall eines jungen Kölner bekannt geworden, der sich mit einem Alkoholwert von 1,1 Promille per E-Roller fortbewegte und sich darüber wunderte, dass er aufgrund dessen sogar seinen Führerschein fürs Auto abgeben musste (hier die gesamte Story im Detail nachlesen).

E-Scooter: Strafen ähnlich wie bei Fällen mit dem Auto

Die Polizei Köln weist nochmals darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Drogeneinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, z.B. Autos, geahndet wird und in jedem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht. Je nach Umfang der Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Verursacht ein unter Betäubungsmitteln stehender E-Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

(tw)