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Eine Sache dürfen sie nichtDarum sollten Kölns Jogger jetzt besonders vorsichtig sein

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Jogger müssen jetzt gut aufpassen, dass sie kein Bußgeld riskieren.

von Oliver Meyer (mey)

Köln – Die Sonne scheint vom blauen Himmel. Das sind optimale Bedingungen, um mal endlich wieder den Grill anzuwerfen und sich mit ein paar Leuten im Park zu treffen – natürlich mit dem entsprechenden Abstand. Doch Vorsicht! Denn diese Steaks könnten pro Stück locker 250 Euro kosten.

Kölner Corona-Krise: Ordnungsamt geht von Regelbrechern aus

Das sieht nämlich der aktuelle Bußgeldkatalog für NRW vor, an den sich das Kölner Ordnungsamt orientieren wird. „Bislang werden die Vorschriften noch eingehalten. Aber wir müssen davon ausgehen, dass mit zunehmender Dauer der verschärften Bedingungen einige Kölner versuchen werden, sich über die Regeln hinwegzusetzen”, so ein Mitarbeiter der Stadt Köln.

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Wer jetzt in Parks grillt, der muss bis zu 250 Euro Bußgeld bezahlen.

Pulheimer Fitness-Chef muss 5000 Euro Bußgeld zahlen

So richtig tief in die Tasche greifen wird auch der Betreiber eines Fitness-Studios in Pulheim müssen. Denn in seinem Studio ließ er Gäste trotz des Verbots trainieren und wurde von der Polizei erwischt. (hier lesen Sie mehr)

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Demnach hat er gegen § 3 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung verstoßen. Strafe: 5000 Euro.

Kölner Corona-Krise: Darum sollten Jogger vorsichtig sein

Und auch Jogger, die mal eben auf einem gesperrten Spielplatz abbiegen, um ein paar Klimmzüge machen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie dafür mit 250 Euro zur Kasse gebeten werden können.

Anwohner in Rodenkirchen hatten entsprechende Beobachtungen und Fotos davon gemacht. (hier lesen Sie mehr)

Für alle Wiederholungstäter gilt dabei, dass sie letztlich mit einem doppelten Bußgeld zu rechnen haben, so die Verordnung.

Hier lesen Sie mehr: NRW-Bußgeldkatalog – so hart werden Corona-Sünder jetzt bestraft

Auf Milde der einschreitenden Beamten wird man kaum hoffen können. Denn NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ordnete an: Die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt.