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Übergriff in KölnFrau (36) erlebt Albtraum nach eigener Geburtstagsparty – Täter muss in den Knast

Ein Mann im T-Shirt sitzt neben seiner Anwältin und hält sich eine Akte vor das Gesicht.

Der Angeklagte sitzt am Donnerstag (25. Januar 2024) auf der Anklagebank neben seiner Verteidigerin, kurz darauf fällt das Urteil.  

Sie hatte ihren Geburtstag gefeiert, als auf dem Weg nach Hause der Albtraum passierte und sie in einem Kölner Park angegriffen wurde. Jetzt ist ein 25-Jähriger verurteilt worden. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Im vergangenen Sommer ist eine Frau (36) im Grüngürtel in Köln-Sülz Ziel eines sexuellen Übergriffs geworden. Zum Glück griff eine Radfahrerin ein und bewahrte sie vor dem Allerschlimmsten. Vor dem Landgericht ist nun das Urteil gegen einen jungen Mann gefallen. 

Das Gericht ist demnach überzeugt, dass der Angeklagte (25, aus Bonn) die Frau vergewaltigen wollte. Es verurteilte ihn am Donnerstag (25. Januar 2024) wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. 

Prozess in Köln wegen sexuellen Übergriffs: Zeugin erhält Lob

„Sie stand unter Schock, hat gezittert. Sie war sich sicher, dass er sie vergewaltigen wollte“, hatte die zierliche Radfahrerin am Dienstag (16. Januar 2024) im Zeugenstand geschildert. 

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Am 9. Juli 2023 gegen 4 Uhr war sie auf die Situation im Grüngürtel aufmerksam geworden und eingeschritten. Als sie näher gekommen war, hatte der Angeklagte von dem Opfer abgelassen und war geflüchtet. „Sie haben sich super verhalten“, lobte der Richter die Zeugin am Ende ihrer Aussage.

Laut Anklage soll der junge Bonner die 36-Jährige verfolgt, ihr von hinten Mund und Nase zugehalten und sie zu Boden geworfen, dann ihr an die Brust und unter ihr Kleid, wo sie Leggings trug, gefasst haben. 

Notruf aus der Nacht wird abgespielt: Opfer zuvor von Täter bedrängt

Im Gerichtssaal war der Notruf aus der Nacht vorgespielt worden. Darin sprach die 36-Jährige von einer versuchten Vergewaltigung, dass sie aber um Hilfe rufen konnte und zum Glück eine Fahrradfahrerin vorbei gekommen sei. Der Täter sei nicht mehr vor Ort, aber sie hätte tatsächlich sein Handy. 

„Er hat vorher schon versucht, mich zu bedrängen“, schilderte sie weiter. Sie habe ihm gesagt, nein, ich möchte das nicht, geh' weg! Auch habe sie schon ihr Mobiltelefon in der Hand gehabt, um schnell Hilfe rufen zu können. Dann habe er sie aber plötzlich von hinten gepackt. 

Eine Polizeibeamtin (30) war damals im Einsatz. Im Zeugenstand erinnerte sie sich, dass das Opfer Geburtstag gehabt hatte und Geschenktüten bei sich trug. „Sie war etwas alkoholisiert und sehr durcheinander. Er soll auch anrüchige Aussagen gemacht haben, es ging um sein Geschlechtsteil“, so die Polizistin. 

So soll der Angeklagte die 36-Jährige gefragt haben, ob sie Geschlechtsverkehr will. „Lass uns fi****, mein Schwanz ist so groß. Mach' das, was ich will“, soll er zu ihr gesagt haben. Die Aussage des Opfers nach der Tat sei stockend gewesen, erklärte die Polizistin: „Aber sie konnte es nachvollziehbar und chronologisch schildern.“

Übergriff in Kölner Park: Opfer hatte plötzlich Handy des Täters 

Wie die 36-Jährige, die wohl von ihrer Geburtstagsparty kam und nach Hause wollte, an das Mobiltelefon des Angeklagten kam, ist unklar. Sie habe plötzlich festgestellt, dass sie ein Handy in der Hand hatte, das ihr nicht gehörte, hatte sie gegenüber der Polizei gesagt. In der Schutzhülle steckte ein KVB-Ticket.

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Auch zwei Polizisten (22, 58) vom Polizeipräsidium Bonn, die den Angeklagten festgenommen hatten, sagten im Prozess aus. Ihnen gegenüber hatte der 25-Jährige, der bis zu seiner Festnahme als Altenpflegehelfer arbeitete, die Vorwürfe abgestritten. Stattdessen habe er erzählt, er sei mit zwei Kollegen nach Köln gefahren, man habe Marihuana und Alkohol konsumiert, sei dann aber in Streit geraten, so dass er später alleine wieder zurück nach Bonn gefahren sei. 

Beiden Polizisten waren jedoch die Schürfwunden an Ellbogen und Knien des jungen Mannes, der ihnen erst nach Gewaltandrohung in Unterhosen die Tür geöffnet hatte, aufgefallen. „Er behauptete, er habe sich in einem Park hingekniet“, so der 22-jährige Beamte.