Sexualdelikt im AgrippabadWird nach Schockfall in Köln jetzt das Gesetz verändert?

Der Eingang zum Kölner Agrippabad. Im Vordergrund sind einige abgestellte Fahrräder zu sehen.

Der Eingang zum Kölner Agrippabad am 6. März 2023. Im Außenbecken soll ein 13-jähriges Mädchen Opfer eines Sexualdelikts geworden sein. Die Ermittlungen dauern an.

Ist nach dem Agrippabad-Fall von Köln sogar eine Anpassung des Strafrechts notwendig? Das zumindest fordert die SPD-Fraktion im Landtag.

von Thomas Werner (tw)

Der Fall hat ganz Köln schockiert: Im Kölner Agrippabad soll am 17. September 2023 ein 13-jähriges Mädchen von acht jungen Männern bedrängt und sexuell missbraucht worden sein. Die Ermittlungen der Polizei laufen. Bisher gibt es keinen Durchbruch, vor allem in Hinblick auf einen möglichen Haupttäter.

Aber: Im Hintergrund sorgt der Fall weiter für viele Diskussionen. Eine davon: Ist sogar eine juristische Anpassung notwendig? Zumindest die SPD-Fraktion im NRW-Landtag (in Düsseldorf) sieht das offenbar so.

Klare Forderung der SPD nach Agrippabad-Fall in Köln

Die Fraktion fordert eine Strafverschärfung bei sexueller Gewalt aus Gruppen heraus. Künftig müsse auch jeder belangt werden können, der dabei war, aber nicht als unmittelbarer Täter überführt werde, sagte SPD-Fraktionschef Jochen Ott am Dienstag (3. Oktober 2023) der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“.

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Der 49-jährige Kölner Politiker war als Lehrer selbst jahrelang für Schülerinnen und Schüler im Einsatz, jetzt macht ihm die zunehmende Verrohung Sorgen. Deswegen befürwortet er in solchen Fällen eine Reform des Strafrechts.

„Bei Massenschlägereien ist allein die Anwesenheit an einer solchen Auseinandersetzung strafbar. Selbst wenn man nur zuschaut oder verbal anheizt, kann man als Täter dafür belangt werden“, so Ott in dem Interview. „Wir als SPD im NRW-Landtag wollen, dass das bei einer Gruppenvergewaltigung künftig genauso ist und sehen rechtlichen Handlungsbedarf.“

Es könne nicht sein, dass nur derjenige als Täter gelte, dem der Übergriff individuell nachgewiesen werden könne – was juristisch oft schwer genug sei.

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„Schon wer dabei ist, wenn jemand sexuell bedrängt wird, soll die volle Härte des Rechtsstaats spüren und damit rechnen müssen, auch als Täter bestraft zu werden.“ Ott forderte die Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative eine entsprechende Strafrechtsreform auf den Weg zu bringen.

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die jungen Männer die 13-Jährige im Kölner Agrippabad gegen 18.20 Uhr im Außenbecken des Schwimmbads umringt, bedrängt und hochgeworfen haben. Beim Untertauchen soll einer der Tatverdächtigen (16) dem Mädchen in die Bikinihose gegriffen haben. Das Mädchen konnte sich befreien, ein Bademeister rief die Polizei.

Die Tatverdächtigen, die von einem angerückten Großaufgebot der Polizei identifiziert werden konnten, sind zwischen 16 und 26 Jahre alt. Sie wurden wegen mangelnder Haftgründe (z.B. Flucht- oder Wiederholungsgefahr) auf freien Fuß gelassen, die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen sowie weitere Ermittlungen laufen. (mit dpa)