Ein unfassbarer Fall aus Köln-Pesch erschüttert. Nun wurde das Urteil gesprochen.
Acht Jahre KnastMit Tee betäubt – dann vergewaltigte Kölner eine Frau

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Dem Opfer wurden Drogen in den Tee gemischt.
Urteil am Kölner Landgericht: Ein 27-jähriger Familienvater muss für acht Jahre hinter Gitter. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann eine Bekannte in seiner Wohnung im Stadtteil Pesch vergewaltigt hat. Eine Tat, die er bis zuletzt abstritt und als Verschwörung abtat.
Die Strafkammer war jedoch überzeugt: Der Mann hat die Frau mit einer heimtückischen Methode wehrlos gemacht. Er mischte ihrem Tee eine Droge bei, um sich anschließend an ihr zu vergehen.
Köln: Mann mischte Frau Drogen in den Tee
Die Anklage zeichnete ein schreckliches Bild des Geschehens. Während seine Frau und sein Kind nicht zu Hause waren, traf sich der Mann mit der Bekannten. „Er drängte sie, einen Tee zu trinken, den er mit Ecstasy versetzt hatte“, erklärte der Staatsanwalt. Die Wirkung ließ nicht lange auf sich warten: Der Frau wurde schwindelig, sie legte sich bäuchlings auf einen Teppich.
Obwohl die Frau klar signalisierte, dass sie es nicht wollte, zog der Angeklagte ihr die Strickjacke aus und begann, sie zu massieren. Doch dabei blieb es nicht. Der 27-Jährige wurde zudringlicher und forderte Sex. Mit den Worten „Stell dich nicht so an und benimm dich nicht wie ein Kind“ soll er die Frau schließlich vergewaltigt haben. Laut Anklageschrift schrie sie vor Schmerzen, hatte aber keine Kraft mehr, sich zu wehren.
Zu Beginn des Prozesses hatte der Mann auf Anraten seines Anwalts noch geschwiegen. Doch die Beweislast war erdrückend. Ermittler sicherten eindeutige DNA-Spuren des Mannes am Körper der Frau. Seine Erklärung dafür: alles eine Verschwörung.
Prozess-Wende: Eigene Partnerin belastet Angeklagten schwer
Dann die Wende im Gerichtssaal: Der Angeklagte hatte seine aktuelle Partnerin als Leumundszeugin benannt. Doch statt ihn zu entlasten, beschuldigte sie ihn dem Vernehmen nach ebenfalls eines sexuellen Übergriffs und gab an, von ihm bedroht worden zu sein. Die Folge: ein neues Ermittlungsverfahren gegen den Mann.
Der 27-Jährige, der zu Prozessbeginn noch auf freiem Fuß war, wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Das Gericht verurteilte ihn nicht nur wegen schwerer Vergewaltigung, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung durch die Verabreichung der Drogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. (red)
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