Polizei Duisburg ermitteltUmstrittener Polizeieinsatz in der Düsseldorfer Altstadt

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War es Polizeigewalt? Ein Screenshot aus dem Twitter-Video, das den Polizeieinsatz am Samstagabend in der Altstadt in Düsseldorf festgehalten hat.

von Paulina Meissner (mei)

Düsseldorf – Skandal um Knie auf Kopf: Ein Video aus der Düsseldorfer Altstadt, in dem ein Polizist während eines Einsatzes auf dem Kopf eines Jugendlichen (15) kniet, hat bei vielen Zuschauern auf Twitter für Entsetzen gesorgt.

Nachdem der Teenager die Beamten bei einem Einsatz behindert und dann angegriffen hatte, fixierten diese ihn mit einem speziellen Polizeigriff am Boden. Der Beamte wurde vorübergehend in den Innendienst versetzt, die Ermittlungen der Polizei laufen. 

Nach dem Fall von George Floyd wurde diese Methode der Fixierung, bei dem das Knie auf den Kopf gedrückt wurde stark kritisiert, sogar ein Verbot gefordert. Doch wann ist ein solches Eingreifens gerechtfertigt oder auch notwendig?

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Polizeieinsatz in Düsseldorf: Entscheidende Unterschiede zum Fall George Floyd

Auf Anfrage des EXPRESS erklärt Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen: „Diese Methode wird von den Polizisten als Modul trainiert.“

Damit würde auch verhindert, dass die fixierte Person spuckt, beißt, oder sich sogar selbst verletzt, in dem sie den Kopf auf den Boden schlägt. „Gewaltanwendung sieht nie schön aus“, so der Landesvorsitzende.

Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) betont. „Auch ich habe mich erschrocken.“ Einen entscheidenden Unterschied zu dem Fall aus den USA gibt es jedoch, denn der Beamte hat sein Knie auf dem Kopf des Jugendlichen, nicht auf dessen Hals.

Wie Reul am Montag ausführte, wären Knie und Schienbein „auf dem Ohr“ des jungen Mannes grundsätzlich durch die Einsatzvorgaben der Landespolizei abgedeckt gewesen. Auf dem Hals wäre dies nicht erlaubt. Was genau in dem Moment passiert sei, müsse daher nun „objektiv geklärt werden.“

Polizei Duisburg übernimmt die Ermittlungen zum Düsseldorfer Polizeieinsatz

Mertens betont: „Wer diese Bilder sieht, denkt natürlich sofort an George Floyd.“ Das Video sei jedoch nur ein 28-sekündiger Ausschnitt eines 2.30 Minuten dauernden Einsatzes.

Zudem wurde der Junge anschließend ordnungsgemäß auf die Wache gebracht und in die Obhut seiner Eltern übergeben. Daher sei es „wichtig, dass dieser Sachverhalt geprüft wird.“

Damit diese Überprüfung neutral und objektiv abläuft, hat die Polizei Duisburg die Ermittlungen übernommen. Ein Sprecher der Polizei Duisburg erklärt, man wolle sich zunächst ein Gesamtbild verschaffen, indem man das Video sichtet, Zeugen befragt und auch mit dem betroffenen Jugendlichen spricht. Zudem werde geprüft, ob es weitere Videoaufzeichnungen aus Überwachungskameras der Altstadt gibt.

Einsatztrainer des LAFP NRW prüfen Vorgehensweise und Polizeigriff

Das Video werde außerdem Einsatztrainern des LAFP, dem „Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ vorgelegt, die dann prüfen sollen, ob die angewandte Taktik den Standards der Polizei entsprach.

Das Alter spiele bei der Einsatztaktik keine Rolle, denn auch ein Jugendlicher könne für die Beamten zur Bedrohung werden. Ein Unterschied zu dem Fall George Floyd sei zudem, dass der Teenager in Seitenlage statt in Bauchlage lag. Wenn die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sind, werden sie an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weitergegeben.(mei)