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Raser in NRWPolizei will Audi-Fahrer (18) kontrollieren, dann wird's wild

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Die Polizei ermittelt in Erkrath gegen einen mutmaßlichen Raser. Das Symbolbild entstand 2015.

von Stefanie Monien (smo)

Erkrath – Am späten Sonntagabend (18. April) hat die Polizei in Erkrath den Audi A3 Sportback eines 18-Jährigen beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Der junge Mann war zuvor mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde durch Erkrath gerast.

  • 18-Jähriger rast mit Audi A3 Sportback über Haaner Straße in Erkrath
  • Polizei will Raser in Erkrath kontrollieren - 18-Jähriger flüchtet
  • Führerschein und Audi A3 Sportback des Rasers von Polizei beschlagnahmt

Gegen 22.55 Uhr waren zwei Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streife über die Haaner Straße in Erkrath gefahren, als ihnen ein schwarzer Audi A3 Sportback auffiel.

Polizei in Erkrath will Raser kontrollieren, der gibt extra Gas

Weil der Fahrer seinen Wagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren war, beschlossen die Beamten in Erkrath, den jungen Mann anzuhalten und zu kontrollieren.

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Als die Polizisten dem Fahrer daher Anhaltesignale durchgaben, reagierte dieser nicht darauf. Im Gegenteil: Er beschleunigte erneut und versuchte, sich der Polizeikontrolle zu entziehen, indem er quer durch Erkrath flüchtete.

Raser (18) beschleunigt Audi A3 in Erkrath auf 150 km/h

Dabei beschleunigte der Fahrer seinen Audi zwischenzeitlich auf bis zu 150 Kilometer pro Stunde.

Nach etwa 2,5 Kilometern fuhr der Fahrer jedoch letztendlich auf der Hauptstraße auf Höhe der Bushaltestelle „Schlieperweg" an den Fahrbahnrand und ließ sich und sein Fahrzeug von den Polizeibeamten kontrollieren.

Hierbei stellten die Polizisten fest, dass es sich bei dem Fahrer um einen erst 18 Jahre alten Erkrather handelte.

Der junge Mann war nicht alleine im Fahrzeug, sondern wurde von seinem 18-jährigen Freund als Beifahrer begleitet.

Mit 150 Sachen durch Erkrath gerast: Das erwartet den Audi-Fahrer

Gegen den 18-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen grob rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise (§ 315) eingeleitet. Zudem wurde nicht nur sein Führerschein sichergestellt, sondern auch gleich noch sein Auto beschlagnahmt und abgeschleppt. (smo)