Bekannte Modekette„Sinn“ in Insolvenz – doch Geschäft in Bonn ist geöffnet

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„Sinn“ am Bonner Münsterplatz hat die Türen für Kunden geöffnet.

von Marion Steeger (MS)

Bonn – Schlechte Nachrichten von einem der bekanntesten Geschäfte in Bonn: Die Modekette „Sinn“ ist durch die Corona-Krise zahlungsunfähig. Die gute Nachricht: Sowohl die größte Filiale in Bonn, aber auch andere Geschäfte der Modekette in NRW haben die Türen für Kunden geöffnet.

Am Bonner Münsterplatz läuft es so: Kunden können mit Maske und unter Einhaltung der Abstandsregeln im Erdgeschoss shoppen. Wer Produkte aus den anderen Etagen benötigt, bekommt die von den „Sinn“-Mitarbeitern gebracht. 

„Sinn“: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Hagen habe ein entsprechendes Insolvenzverfahren eröffnet, sagte Firmenchef Friedrich Wilhelm Göbel.

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Aber so könnte das Unternehmen unter einen sogenannten„Schutzschirm“ kommen. Dem Fachmagazin „Textilwirtschaft“ sagte Göbel, private Banken hätten nicht in die Sicherung eines Teils der angestrebten staatlichen KfW-Kredite einsteigen wollen. „Sinn“ hatte unter dem früheren Namen „SinnLeffers“ in den Jahren 2016/17 schon ein Insolvenzverfahren durchlaufen.

„Sinn“ braucht Schutzschirmverfahren

Ziel des Schutzschirmverfahrens sei es, grundsätzlich alle Modehäuser weiter zu betreiben und keine Arbeitsplätze abzubauen, sagte Göbel weiter. „Sinn“ hat rund 1400 Mitarbeiter. Der Großteil der 23 Filialen, die überwiegend in NRW sind, hat seit Dienstag mit der maximal erlaubten Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder eröffnet.

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Große Umsätze erwartet Göbel nicht, da die Häuser regulär zwischen 2000 und 9000 Quadratmeter Verkaufsfläche hätten. Seit Schließung der Modehäuser im März bis jetzt habe „Sinn“ etwa 33 Millionen Euro Umsatz verloren.

„Sinn“ eröffnete 1936 in Bonn

Das deutsche Insolvenzrecht sieht diese besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Mit dem 2012 eingeführten Schutzschirmverfahren sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert werden. Wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist, dass der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei gewählt wird.

„Sinn“ am Bonner Münsterplatz wurde 1936 eröffnet. Das 10.000 Quadratmeter große Geschäftshaus ist das Flaggschiff des Unternehmens. (mit dpa)