DFB-Gericht verkürzt Strafe für Rassismus-SünderDennis Erdmann darf zurück auf den Platz

Dennis Erdmann beim Training des 1. FC Saarbrücken. Er trägt ein Trainingsshirt und eine Kette mit Kreuz.

Trainieren erlaubt, spielen nicht: Dennis Erdmann wurde vom DFB-Sportgericht in erster Instanz zu einer Sperre von acht Wochen verurteilt.

Im September wurde Dennis Erdmann wegen Rassismus-Vorwürfen zu einer Sperre von acht Wochen verurteilt. Dieses Urteil wurde nun abgemildert.

Frankfurt/Main. Nach dem Drittliga-Spiel des 1. FC Saarbrücken gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August 2021 erhoben Spieler der Gastmannschaft Vorwürfe gegen den Saarbrücker Dennis Erdmann (30): Der Verteidiger soll rassistische Äußerungen auf dem Platz getätigt haben.

Im Anschluss fand ein Verfahren vor dem DFB-Sportgericht statt. Obwohl Erdmann die Vorwürfe zurückwies, verurteilte ihn das Gericht zu einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe von 3000 Euro. Diese Entscheidung wurde nun aber revidiert.

Fall Dennis Erdmann: Berufungsverhandlung in Frankfurt

In der Berufungsverhandlung am Mittwoch (13. Oktober 2021) im hessischen Frankfurt änderte das Gremium das Strafmaß für den 30-Jährigen. Die noch bis Ende der ursprünglichen Sperre am 25. Oktober ausstehenden zwei Spiele wurden bis zum Ende der laufenden Saison auf Bewährung ausgesetzt. Erdmann hat bereits fünf Spiele in der 3. Liga wegen der Sperre verpasst. Zudem wurde die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro gestrichen, wie der DFB mitteilte.

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Einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Strafmaßes hatte der DFB-Kontrollausschuss gestellt. Erdmanns Klub Saarbrücken hatte Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Erdmann soll in der Partie der Saarländer am 25. August gegen den 1. FC Magdeburg mehrere Gegenspieler rassistisch beleidigt haben, wie Zeugen des Klubs aus Sachsen-Anhalt versicherten. Der Saarbrückener Abwehrspieler, der zwischen 2017 und 2019 auch das Trikot des FCM getragen hatte,  wies die Anschuldigungen mehrfach zurück.

Erdmanns Anwalt Horst Kletke erklärte nach DFB-Angaben in der Verhandlung, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt sei. Der Spieler habe zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies Erdmann leid. „Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb“, erklärte der Vorsitzende Richter Achim Späth (68). Das Urteil des Bundesgerichts ist bindend. (dpa)