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Zoff um StrafzettelJens Lehmann schlägt zurück – und kassiert Hohn im Netz

Jens Lehmann musste erneut vor Gericht erscheinen.

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Jens Lehmann musste erneut vor Gericht erscheinen. (Archivfoto)

Auf der Social-Media-Plattform X hat sich der frühere Keeper der deutschen Nationalmannschaft mal wieder von seiner besten Seite gezeigt.

Für mächtig Aufregung sorgt erneut Jens Lehmann auf dem Dienst X (früher Twitter). Dieses Mal verteidigt sich Deutschlands Ex-Nationaltorhüter gegen Vorwürfe rund um einen angeblich versäumten Gerichtstermin, bei dem es um Falschparken ging.

Der Auslöser war ein Artikel der „Bild“-Zeitung über einen Strafzettel. Lehmann soll demnach im Oktober 2025 in Starnberg, seinem Wohnort, sein Auto falsch geparkt haben. Ein Verwarngeld von 25 Euro sei die Folge gewesen.

Lehmanns Konter auf X wegen Park-Ärger

Doch anstatt die Summe zu begleichen, habe er laut der Meldung Widerspruch eingelegt, weshalb die Angelegenheit vor dem Amtsgericht in Starnberg verhandelt werden sollte. Dagegen setzte sich der 56-Jährige am 16. und 17. April 2026 mit mehreren Beiträgen auf X vehement zur Wehr.

Er postete am 16. April: „Entgegen der wiederholt falschen Darstellung der Bild-Zeitung bin ich nicht wegen 25 Euro vor Gericht gezogen.“ Einen Tag später folgte die nächste Nachricht: „Guten Morgen. Entgegen der falschen Berichterstattung der BILD München bin ich nicht vor Gericht gewesen wegen 25 €, sondern habe den Einspruch zurückgezogen und bezahlt.“

Zusätzlich äußerte er sich kritisch: „Ob die BILD eine moralische Instanz sein sollte, die permanent Justizbehörden und Polizeibeamte bezahlt, damit diese widerrechtlich falsche Informationen über Personen des öffentlichen Lebens herausgeben, darf bezweifelt werden.“

Im Netz fielen die Antworten unterschiedlich und zum Teil sehr heftig aus. Zahlreiche Nutzer machten sich über den früheren Weltklasse-Keeper lustig. Auf eine spöttische Anspielung bezüglich seines Kettensägen-Zwischenfalls antwortete Lehmann einem User sogar direkt mit den Worten: „Sie können mich mal am Arsch lecken!“

Hintergrund: Der frühere Star von Arsenal wurde letztes Jahr rechtskräftig zu einer finanziellen Sanktion verurteilt, weil er mit einer Kettensäge auf dem Grundstück eines Nachbarn Eigentum beschädigt hatte. Wie die Staatsanwaltschaft seinerzeit informierte, bildete das Gericht aus diesem Grund mit dem Strafbefehl eine Gesamtstrafe von über 90 Tagessätzen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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