Frankfurt in NeapelNeue Wende in Sachen Knallhart-Verbot – Eintracht reagiert

Die Spieler von Eintracht Frankfurt jubeln mit ihren Fans in der Kurve.

Team und Anhang von Eintracht Frankfurt jubeln gemeinsam am 7. Februar 2023 nach einem Sieg im DFB-Pokal.

Eintracht Frankfurt hatte im Kampf um die Zulassung seiner Fans für das Champions-League-Spiel beim SSC Neapel einen Teilerfolg erzielt. Am Sonntagabend folgte dann aber der erneute Rückschlag.

Es war die große Fan-Erleichterung bei Eintracht Frankfurt, als es hieß: Der Bundesliga-Vertreter darf doch mit Fans im Gäste-Bereich das Achtelfinal-Rückspiel der Champions League beim italienischen Tabellenführer SSC Neapel bestreiten.

Wie die Hessen am Samstag (11. März 2023) mitteilten, hat das zuständige Verwaltungsgericht in Kampanien dem Antrag der Eintracht auf Erlass der einstweiligen Verfügung stattgegeben. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Einen Tag später untersagte die Präfektur Neapel den Ticketverkauf doch.

Ticket-Verbot gegen Eintracht Frankfurt verhängt

Von vorne: Das zuletzt verhängte Verkaufsverbot von Tickets für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland wurde am Samstag nach Vereinsangaben für rechtswidrig erklärt. Neapel werde „bis auf Weiteres angehalten, Eintracht Frankfurt das Gästekartenkontingent über insgesamt 2.700 Karten zur Verfügung zu stellen“.

Eine endgültige Entscheidung vor dem Achtelfinal-Rückspiel am Mittwoch (21 Uhr/DAZN) war das aber nicht. Von Eintracht-Seite hieß es: „Es ist gleichwohl damit zu rechnen, dass die Präfektur Neapel gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts ihrerseits Berufung einlegen wird, über die am Montag oder Dienstag der kommenden Woche entschieden wird.“ Und so kam es bereits am Sonntag schon. Die Verfügung der Präfektur richte sich gegen alle Einwohner der Stadt Frankfurt.

Nach der erneuten Wende kündigte Vorstandsmitglied Philipp Reschke an, „auf das Auswärtskontingent vollständig verzichten, sollte sich an der Verfügungslage nicht wider Erwarten noch kurzfristig etwas ändern.“

Frankfurt spricht von „behördlicher Willkür in beispielloser Form“

„Der neue Erlass ist in Inhalt und Begründung nicht minder rechtswidrig und zudem auch völlig untauglich, weil zwei Drittel unserer Fans bekanntermaßen aus der Rhein-Main-Region und nicht aus Frankfurt kommen“, kommentierte Reschke die Verfügung und fügte hinzu: „Es gäbe womöglich unzählige Wege, diesen Erlass faktisch zu umgehen und Teile unserer Fans in Stadion zu bringen. Aber erstens werden wir uns nicht in Postleitzahlengebiete aufspalten lassen. Und zweitens möchten wir niemanden vor Ort der offensichtlichen Gefahr behördlicher Willkür aussetzen, wie wir sie jetzt seit dem Hinspiel in beispielloser Form mit allen Verantwortlichen in Neapel erleben.“

Das italienische Innenministerium hatte eine Verfügung gegen den Spitzenreiter der Serie A erlassen, wonach dieser keine Eintrittskarten für die Partie an Frankfurter Anhänger verkaufen darf. Mit der eigenen Verfügung hatten sich die Hessen keine allzu großen Chancen ausgerechnet. Nehmen Sie hier an der EXPRESS.de-Umfrage teil:

Nachdem der einstweiligen Verfügung des Europa-League-Siegers aus Frankfurt am Samstag stattgegeben wurde, hatten Vereinsverantwortliche noch jubiliert. „Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein“, hatte Reschke die überraschende Wende in dem beispiellosen Fall kommentiert.

Ganz anders war die Stimmungslage bei der SSC Neapel nach dem Eilspruch des Gerichts. Man sei „zutiefst besorgt über die Entscheidung, den deutschen Fans Zugang zum Spiel zu gewähren“, teilte der Verein mit und begründete seine Besorgnis mit „der konkreten Möglichkeit, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte, wie der Analyseausschuss für Sportveranstaltungen des Innenministeriums feststellte“. Das Verwaltungsgericht müsse „die Verantwortung für mögliche Vorfälle übernehmen“, hieß es in der Mitteilung.

„Es ist natürlich unser Wunsch, dass unsere Fans nach Neapel reisen dürfen. Das ist immer eine unfassbare Unterstützung. Deshalb freut uns erst einmal dieser Entscheid. Das ist eine schöne Sache“, hatte Frankfurts Sportvorstand Markus Krösche am Samstag nach dem mageren 1:1 (0:0) der Hessen bei der Generalprobe im Bundesliga-Heimspiel gegen den VfB Stuttgart über die Entscheidung des Gerichts gesagt. „Aber wir müssen die nächsten Tage abwarten.“ Schon am Sonntagabend gab es einen neuen Sachstand. (dpa)