GerichtsprozessEx-FC-Profi klagte erfolgreich gegen eigene Beraterfirma

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Die Mannschaft des 1. FC Köln in der Saison 2017/2018.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Ex-FC-Profi Konstantin Rausch (30) wollte von seiner Beraterfirma wissen, wie viel Geld sie für seinen Wechsel erhalten hatte, und hat dafür erfolgreich vor dem Kölner Landgericht geklagt.

Der Transfer von Rausch vom 1. FC Köln zum russichen Erstligisten Dynamo Moskau im Januar 2018 beschäftigte das Kölner Landgericht. Der linke Verteidiger aus Russland wechselte für 1,5 Millionen Euro in sein Heimatland. Im Nachhinein wollte er wissen, was seine Berateragentur dafür erhalten hat.

Kölner Landgericht entscheidet zugunsten von Ex-FC-Spieler Konstantin Rausch

Das Landgericht Köln (Rausch war nicht vor Ort, nur seine Anwälte) entschied nun, dass der Spieler alle Informationen erhalten muss, die seinen Wechsel zu einem anderen Verein betreffen (Az: 21 O 315/19). 

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Bis Januar 2018 spielte Konstantin Rausch für den 1. FC Köln.

Rausch verlängerte unter Beteiligung der beklagten Beratungsagentur seinen Vertrag beim 1. FC Köln bis Juni 2021, bevor er Anfang 2018 zu Dynamo Moskau wechselte. Die Agentur erhielt für diesen Wechsel ins Ausland laut des Gerichts eine hohe Provision und teilte dies dem Spieler mit.

Ex-FC-Profi Konstantin Rausch erteilte Wechselwunsch per Whatsapp

Das Landgericht Köln war davon überzeugt, dass die Parteien einen Vertrag geschlossen haben und der Spieler daher auch wissen darf, welche Zahlungen die Beraterfirma für seinen Transfer erhalten hat. Zwar ergebe sich ein solcher Auftrag nicht aus dem Rahmenvertrag zwischen Spieler und Agentur.

Für den Wechsel zu Dynamo Moskau hatte sich der Spieler allerdings ausdrücklich mit einer WhatsApp an die Agentur gewandt und ihr den Vermittlungsauftrag erteilt. In der Textnachricht hat der Profi seinen Wunsch geäußert, nach Russland zu wechseln.

Kölner Landgericht: Spieler müssen alle Informationen zu ihren Transfers bekommen

Aus diesem konkreten Auftrag kann der Spieler nach Ansicht des Landgerichts Köln auch verlangen, dass die Beratungsfirma ihm offenlegt, was sie für diesen Transfer erhalten hat. Vom Spieler selbst hat die Beraterfirma nämlich keine Provision erhalten.

Allerdings hat der Kläger als Auftraggeber das Recht darauf, die Beraterfirma bei ihrer Tätigkeit für ihn zu kontrollieren, auch wenn er selbst für diesen Auftrag nichts gezahlt hat.

Kölner Landgericht: Spieler können Provisonen und Geschenke von Agenturen verlangen

Ob daraus dann auch ein Zahlungsanspruch des Spielers gegen die Beraterfirma entsteht, war nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits. Das müsse in einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung geklärt werden.

Grundsätzlich kann der Spieler nämlich von seiner Agentur verlangen, alles herauszugeben, was diese durch den Auftrag eingenommen hat, also auch die erhaltenen Provisionen, Geschenke und andere Vorteile.

Es besteht dabei nämlich grundsätzlich die Gefahr, dass die Spielerberaterfirma ihre Tätigkeit dann nicht mehr allein an den Interessen des Spielers ausrichtet, sondern auch eigene Interessen im Spiel sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neue Regelung bei Spielerverträgen

Inzwischen gibt es eine neue Regelung, wonach ein Spieler die Honorarvereinbarung für den Berater mit unterschreiben muss. Das heißt, bei neuen Verträgen weiß jeder Spieler immer, was der Berater an Provisionen erhält.