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Toiletten-Gebühr im Lokal:Wann Wirte kassieren dürfen – und wann nicht

Eine Person bezahlt Toilettengeld

Copyright: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Gastronomen dürfen Nicht-Gästen die Toilettennutzung gegen eine Gebühr erlauben, Gäste hingegen nutzen sie kostenfrei.

Schnell mal ins stille Örtchen in einer Bar und dann die Forderung: 50 Cent! Zahlreiche Wirte verlangen Geld für den Toilettenbesuch. Aber wann ist das rechtens und wo beginnt die unverschämte Abzocke?

Den Hinweis «Keine öffentliche Toilette - Toilettengebühr 50 Cent, Gäste frei!» haben die meisten schon gesehen. Eine solche Praxis ist im Grunde auch legal, erläutert Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin.

Wer zahlen muss – und wer nicht

Laut der Gaststättenverordnung müssen Wirte lediglich ihren zahlenden Kunden einen kostenlosen Zugang zur Toilette gewähren. „Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden“, sagt die Expertin für Verbraucherschutz.

Wer jedoch versucht, von seinen eigenen Kunden Geld für den Toilettengang zu verlangen, handelt eindeutig gegen die Gaststättenverordnung. Ein Veranstalter hat dies nun auf die harte Tour lernen müssen.

Urteil gegen Veranstalter: Geld für Klogang von Kunden gefordert

Die Verbraucherzentrale Berlin zog erfolgreich gegen die Firma vor Gericht, wie die dpa meldet. Die Klage auf Unterlassung war die Folge, weil die Firma von ihren Besuchern einen Euro pro Toilettenbesuch forderte. Als Alternative wurde eine Pauschale von fünf Euro angeboten.

Diesem Vorgehen setzte das Kammergericht Berlin (Az. 5 UKl 15/25) jetzt ein Ende. Es wurde dem Veranstalter verboten, aus der dringenden Lage seiner Besucher finanziellen Nutzen zu ziehen.

So lautet der Rat der Experten

Claudia Boths Empfehlung ist deshalb klar und deutlich: „Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen.“ (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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