Weniger drin, gleicher Preis: So tricksen Hersteller.
Fiese Supermarkt-FalleSo erkennen Sie Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen

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«Shrinkflation» ? Mehr als 30 Prozent Luft sollten nicht in der Packung sein.
Auf den ersten Blick sieht die Chips-Tüte, das Waschmittel oder die Schokolade im Supermarktregal aus wie immer – manchmal sogar nach einer XXL-Packung. Doch zu Hause folgt die Enttäuschung: viel Luft, viel Verpackung, aber wenig Inhalt. Statt eines Schnäppchens habt ihr weniger für euer Geld bekommen als erwartet.
Dieses fiese Phänomen hat einen Namen: „Shrinkflation“ oder „Schrumpflation“. Hersteller reduzieren heimlich die Füllmenge eines Produkts, während der Preis gleich bleibt. Eine versteckte Preiserhöhung, die euch beim schnellen Griff ins Regal leicht in die Irre führt.
Nicht jede Riesen-Packung ist eine Mogelpackung
Klare Regeln, wie viel Luft in einer Verpackung sein darf, gibt es in Deutschland nicht. Als Anhaltswert gilt: Mehr als 30 Prozent Luft sollten es nicht sein. Eine Täuschung liegt aber nicht vor, wenn ihr mit weniger Inhalt rechnen könnt – zum Beispiel, weil der Inhalt von außen gut tastbar ist, die Verpackung durchsichtig ist oder ein Sichtfenster hat.
Der Grundpreis ist euer wichtigster Verbündeter
Händler sind meistens verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben. Dieser Preis pro Kilogramm oder Liter muss klar erkennbar und gut lesbar sein, oft steht er direkt neben oder unter dem Kaufpreis. So könnt ihr wirklich vergleichen.
Wichtig: Bei Produkten, die nach Stückzahl verkauft werden – wie Feuchttücher oder Toilettenpapier – ist kein Grundpreis vorgeschrieben. Verbraucherschützer stellen zudem immer wieder fest, dass der Grundpreis fehlt, falsch ist oder unleserlich klein am Regal klebt.
Augen auf bei „neuer Rezeptur“
Seid skeptisch, wenn Produkte plötzlich mit „neuer Rezeptur“ oder „verbesserter Qualität“ werben. Laut den Verbraucherzentralen ist das oft nur ein Trick, um Preiserhöhungen zu verschleiern. Es lohnt sich, bei Produkten, die ihr regelmäßig kauft, bewusst auf die Mengenangabe zu achten. So fällt euch sofort auf, wenn die Schokoladentafel plötzlich nur noch 90 statt 100 Gramm wiegt.
Mogelpackungen könnt ihr melden
Fühlt ihr euch getäuscht, könnt ihr euch wehren. Ein Gesetzesverstoß liegt vor, wenn bei gleicher Verpackung die Füllmenge ohne Hinweis reduziert wurde. Melden könnt ihr solche Fälle beim zuständigen Eichamt oder den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt sogar eine „Liste mit Mogelpackungen“ und ruft dazu auf, verdächtige Produkte zu melden. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
