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SteuererklärungAuf ein Corona-Detail sollten Sie unbedingt achten

lohnsteuer

Worauf Sie bei der Steuererklärung 2020 achten müssen. Für viele fällt die Pendlerpauschale weg, weil sie im Homeoffice gearbeitet haben. Unser Symbolfoto stammt von 2006.

Berlin – Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte ins Homeoffice verbannt. Damit fällt der Arbeitsweg oft weg. Das bedeutet aber auch: Die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.

  • Wichtig für die Steuererklärung 2020
  • Pendlerpauschale fällt bei vielen weg
  • Grenze von 1000 Euro wird mit den Fahrtkosten nicht überschritten

Fahrtkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeitsstätte können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Je nachdem wie weit der Weg zur Arbeit ist, kann sich das lohnen. Denn wer mit diesen Ausgaben die 1000 Euro-Werbungskostenpauschale überschreitet, mindert seine Steuerlast.

Steuererklärung 2020: Änderung wegen Homeoffice  

Doch 2020 haben viele Beschäftigte im Homeoffice verbracht. Das heißt: Sie können nicht einfach die Angaben aus den Vorjahren übernehmen, erklärt die Stiftung Warentest in dem Spezial-Heft „Steuern 2021“. Sie müssen jetzt neu rechnen, an wie vielen Tagen sie in die Firma gefahren sind.

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Das bedeutet in vielen Fällen vermutlich auch: Die Grenze von 1000 Euro wird mit den Fahrtkosten nicht überschritten. Umso wichtiger ist es, wirklich alle beruflichen Fahrten einzubeziehen, also etwa auch Fahrten zu Kunden oder in eine andere Filiale.

Was sich 2021 noch alles ändert – worauf sie achten sollten. (dpa-tmn)