+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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Tipps gegen KnöllchenSind Blitzer-Warnungen erlaubt? Zu diesen Tricks dürfen Sie greifen

Ein Tempomessgerät steht während einer Pressevorführung an der Reeperbahn.

Apps und Geräte können Autofahrerinnen und Autofahrer vor Blitzern warnen, doch nicht ist das erlaubt. Unser Symbolfoto zeigt einen Blitzer am 28. Mai 2018 in Hamburg.

Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, greifen Autofahrerinnen und Autofahrer zu den unterschiedlichsten Tricks. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Auf ein Blitzerfoto kann man gut und gerne verzichten. Denn das kann teuer werden. Umso verlockender ist es, auf Blitzerwarner zurückzugreifen. Doch die Benutzung entsprechender Geräte und Apps ist am Steuer verboten – mit Ausnahmen. 

Blitzerwarner auf Navi und App sind beispielsweise erlaubt – nur die Nutzung am Steuer könnte ein Bußgeld nach sich ziehen. Solche Apps informieren über bekannte Blitzer. Darüber hinaus haben Autofahrerinnen und Autofahrer häufig die Möglichkeit, entdeckte Blitzer zu melden.

Blitzerwarner nicht immer illegal

Bei einer Nutzung während der Fahrt kann die Polizei das Gerät beschlagnahmen. Zudem ist ein Bußgeld von 75 Euro fällig – und ein Punkt in Flensburg.

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Das gilt allerdings nicht, wenn eine Beifahrerin oder ein Beifahrer ein solches Gerät nutzt. Doch auch hier gibt es eine Bedingung: Der Fahrende darf darüber nicht Bescheid wissen, schreibt der Online-Dienst „t-online“.

Vor der Fahrt kann man sich allerdings bedenkenlos über Blitzer auf der Strecke informieren. Das gilt auch während Fahrpausen. Ebenfalls unbedenklich sind Blitzer-Warnungen im Radio. Diese erfolgen unabhängig vom Standort des Autos und sind daher laut ADAC erlaubt.

Das gilt auch für Warnungen durch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Allerdings sollten diese Warnungen andere Menschen nicht ablenken oder gar behindern. Auch eine Warnung mitteln Lichthupe ist nicht zulässig – Handzeichen und Schilder dagegen schon.

In jedem Fall verboten sind reine Radarwarner. Diese reagieren auf die Strahlen von Messgeräten und können Autofahrerinnen und Autofahrer auf diese Weise warnen. Schon das Mitführen eines betriebsbereiten Geräts ist illegal, heißt es bei „t-online“. Wird das Gerät entdeckt, beschlagnahmt die Polizei es und fordert ein Bußgeld von 75 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg. (ls)