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Fiese Mietwagen-FalleWer zu spät kommt, verliert Auto und das gezahlte Geld

Parkhaus einer Autovermietung

Copyright: Clara Margais/dpa

Wer seinen Mietwagen nicht rechtzeitig abholt, riskiert, dass die Reservierung als „No-Show“ verbucht wird und das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist.

Mietwagen-Falle: Zu spät am Schalter, Geld und Auto weg.

Wer sein Leihauto für die Ferien im Voraus über eine Online-Plattform reserviert und die Kosten beglichen hat, muss auf einen entscheidenden Punkt achten: die Uhrzeit. Erscheint man nämlich verspätet am Abholort, riskiert man ein übles Erwachen.

Kommt ihr zu spät, könnte der Anbieter vor Ort eure Buchung unter dem Stichwort „No-Show“ (Nichterscheinen) einstufen. Das Resultat: Der Wagen wird euch nicht ausgehändigt, darauf weist das Europäische Verbraucherschutzzentrum hin. Doch damit fangen die Probleme erst richtig an.

Kein Wagen und die Kohle weg – was steckt dahinter?

Die nächste Hürde ist sogar noch größer: Ihr seht von der Verleihfirma keinen Cent für die Buchung zurück. Hintergrund ist ein trickreiches Vertragsmodell: Wenn ihr über ein Portal bucht, landet die Zahlung üblicherweise zunächst bei einem Zwischenhändler, auch Broker genannt. Dieser reicht den Betrag erst an den eigentlichen Autoverleih weiter, nachdem der Vertrag am Schalter von euch unterzeichnet wurde.

Die Summe hängt somit beim Broker fest. Und dieser zeigt sich bei Beschwerden häufig unkooperativ, berichten die Konsumentenschützer aus Erfahrung. Das Ergebnis: Ihr habt kein Fahrzeug und rennt der Summe, die ihr schon überwiesen habt, hinterher.

Wie ihr trotzdem an eure Kohle kommt

Sperrt sich der Vermittler gegen eine Erstattung, existiert eine weitere Möglichkeit, falls die Bezahlung per Kreditkarte erfolgte. Man kann dann probieren, den Betrag durch das eigene Geldinstitut zurückholen zu lassen. Dieser Vorgang ist als Chargeback bekannt.

Doch Vorsicht: Abhängig vom Karteninstitut und der Hausbank gibt es dafür verschiedene Zeitfenster. Erkundigt euch daher umgehend bei eurem Finanzinstitut nach den konkreten Konditionen.

Der miese Trick mit der angeblichen Kaution

Das Chargeback-Verfahren ist laut den Konsumentenschützern auch bei einer anderen Abzocke nützlich: Nämlich wenn euch das Personal am Verleihschalter eine zusätzliche Versicherung aufschwatzt, die ihr gar nicht wollt, und dabei behauptet, es ginge lediglich um die normale Sicherheitsleistung.

Um solchen Ärger von vornherein zu vermeiden, ist es ratsam, das Vertragswerk stets sorgfältig zu prüfen. Vertraut keinesfalls auf mündliche Versprechen des Personals, sondern fordert bei Unstimmigkeiten schriftliche Anpassungen im Dokument. Zudem solltet ihr euch unbedingt einen Durchschlag des unterzeichneten Vertrags geben lassen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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