Große GesetzesänderungWas Mieterinnen und Mieter jetzt beim Kabelfernsehen beachten müssen

Ein Mann steckt ein Fernsehkabel ein.

Viele Haushalte in Deutschland schauen Fernsehen über einen Kabelanschluss.

Viele Haushalte in Deutschland nutzen Kabelfernsehen. Hier kommt es aber bald zu einer großen Änderung. Ob du davon auch betroffen bist und was dann auf dich zukommt, erfährst du hier.

von Sarah Istel (sai)

Millionen Leute in Deutschland schauen Fernsehen über einen Kabelanschluss. In letzter Zeit bekommen immer mehr Mieterinnen und Mieter Post von ihren Vermieterinnen und Vermietern: Sie sollen sich um die Änderungen rund um den Fernsehempfang kümmern.

Tatsächlich kam es nämlich schon am 1. Dezember 2021 zu einer Gesetzesänderung, die jetzt am 1. Juli 2024 in Kraft treten soll. Was hat es damit auf sich?

Nebenkostenprivileg wird abgeschafft

Die Gesetzesänderung setzt dem sogenannten Nebenkostenprivileg ein Ende. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben Mieterinnen und Mieter künftig mehr Freiheit bei der Auswahl des Fernsehanschlusses.

Vorher waren vor allem Mieterinnen und Mieter in großen Wohnanlagen von dem Nebenkostenprivileg betroffen: Die Vermieterinnen und Vermieter konnten deswegen nämlich beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus die Kosten eines gemeinsamen Kabelanschlusses auf die Mieterinnen und Mieter abwälzen. Dabei spielte es keine Rolle, ob diese den Fernsehanschluss überhaupt nutzten oder nicht.

Bis zum 30. Juni 2024 können Vermieterinnen und Vermieter die Kosten noch auf die Mieterinnen und Mieter umlegen, danach endet die Übergangsfrist und die Gesetzesänderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt in Kraft.

Wer von der Gesetzesänderung betroffen ist

Rund zwölf Millionen Haushalte in Deutschland sind von der Änderung betroffen – aber woran erkenne ich, dass ich auch dazu gehöre? Zuerst einmal solltest du nachschauen, ob du wirklich per Kabel fernsiehst oder ob du nicht über eine Satellitenschüssel oder Antenne schaust.

Wenn das geklärt ist, schaust du am besten auf deine letzte Nebenkostenabrechnung: Dort kann der Punkt Kabelanschluss auftauchen, der vom Vermieter auf dich umgelegt wurde. Wenn du generell gar kein Fernsehen schaust und diesen Vermerk trotzdem findest, fällt für dich in Zukunft die Pauschale komplett weg.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Wenn du weiterhin fernsehen möchtest, hast du mehrere Optionen. Du kannst deinen Vermieter kontaktieren, um einen Sammelvertrag mit anderen Mietparteien anzufragen. Du kannst aber auch selber einen neuen Vertrag für Kabelfernsehen abschließen, oder auf andere Möglichkeiten umsteigen, wie Satellitenschüssel, Antenne oder Streaming-Anbieter. Wenn du weiterhin Kabelfernsehen haben möchtest, solltest du dich aber darauf einstellen, dass die Beiträge etwas steigen.

Vorsicht vor Betrügerinnen und Betrügern

Durch die Änderung ist Vorsicht geboten: Verbraucherschützerinnen und -schützer warnen vor Betrügern, die diese Situation ausnutzen wollen. Die „Berater“ klingeln häufig an der Haustür, nicht selten als z.B. Telekom-Mitarbeiter verkleidet, und wollen eine Überprüfung des Kabelanschlusses vornehmen. Dieser Vorwand wird genutzt, um neue Verträge abzuschließen.

Um sich davor zu schützen, kann man auf die nicht angekündigten Überprüfungen reagieren, indem man sich den Dienstausweis des Mitarbeiters vorzeigen lässt. Außerdem sollte man nichts unterschreiben. Wenn jemand versucht, dir am Telefon einen neuen Vertrag unterzujubeln, antworte niemals mit „ja“ und lege am besten sofort auf.