Gericht stoppt AbzockeZusätzliche Kosten für Print@Home-Tickets sind nicht erlaubt

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Versteckte Gebühren erhöhen den Preis: Systemgebühren oder andere Aufschläge dürfen nicht ohne klare Leistung auf den Verbraucher abgewälzt werden.
Schluss mit Abzocke! Gericht verbietet fiese Gebühr für Online-Tickets
Das kennt doch jeder: Online ein Ticket gekauft und zack – am Ende kommt noch eine Gebühr fürs Ausdrucken obendrauf. Dieser Abzocke hat ein Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben! Pauschale Zusatzkosten für „Print@Home“-Tickets sind illegal.
Im konkreten Fall ging es um den Betreiber eines Thermalbads in Bayern, wie die dpa meldet. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Stein des Anstoßes: Wer einen Gutschein für weniger als 150 Euro erwarb, dem wurden im Warenkorb plötzlich 1,90 Euro aufgeschlagen, die als Systemgebühr deklariert waren.
Richter machen klar: Diese Gebühr ist rechtswidrig
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 3 UKl 4/25 e) hat diese Praxis nun gestoppt. Die Richter sahen in der Extra-Gebühr eine unfaire Benachteiligung für die Kundschaft. Das Vorgehen sei nicht nur unrechtmäßig, sondern auch ein Verstoß gegen den Wettbewerb.
Die Begründung für das deutliche Urteil ist sonnenklar: Auf der Angebotsseite des Bad-Betreibers fand sich kein einziger Hinweis auf die anfallende Gebühr. Und das ist noch nicht alles: Zudem war die voreingestellte Versandoption „Print@Home“ nicht abwählbar.
Keine Gegenleistung, nur interne Kosten umgelegt
Das Gericht stellte außerdem fest, dass mit der „Systemgebühr“ keine wirkliche Zusatzleistung für die Käufer verbunden war. Stattdessen sollten damit lediglich „interne IT- und Verwaltungskosten der Beklagten gedeckt“ werden. Solche Kosten dürfen aber nicht einfach auf die Kundschaft abgewälzt werden.
Die Richter stützten sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 448 BGB). Darin steht, dass die Übermittlung eines gekauften Gutscheins oder Tickets für den Käufer kostenfrei sein muss. Eine super Nachricht für alle, die ihre Karten für Konzerte, Sportevents oder Freizeitparks im Netz bestellen. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
