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Aldi, Lidl, Rewe & Co.Achtung: Supermärkte müssen ab Mai ihre Preise ändern

Aldi, Lidl, Rewe & Co.: In allen deutschen Supermärkten und Discountern müssen ab Mai die Preisangaben ausgetauscht werden. Vieles wird sich ändern. Unser Archivbild zeigt den Austausch der Preisschilder eines Supermarktes im Jahr 2020.

Aldi, Lidl, Rewe & Co.: In allen deutschen Supermärkten und Discountern müssen ab Mai die Preisangaben ausgetauscht werden. Vieles wird sich ändern. Unser Archivbild zeigt den Austausch der Preisschilder eines Supermarktes im Jahr 2020.

Aldi, Lidl, Rewe, Penny, Netto & Co. müssen ab Mai ihre Preise ändern. Jetzt wird sich auch für Kundinnen und Kunden vieles verändern. Wir sagen, was Sie nun wissen müssen.

von Martin Gätke (mg)

Aldi, Lidl, Rewe & Co. müssen ab Mai die Preisangaben an ihren Regalen ändern. Der Grund ist die neue Preisangabenverordnung (PAngV), die zum 28. Mai 2022 in Kraft tritt.

Auf die Unternehmen kommt damit eine zusätzliche Informationspflicht zu, etwa wenn sie Werbung mit Sonderangeboten machen.

Aber auch auf den Preisschildern wird sich einiges ändern – zum Vorteil der Kundinnen und Kunden. Denn für sie soll damit endlich einiges einfacher werden.

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Wer sich derzeit bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka oder Penny umsieht, stellt fest, dass der Preis auf den Schildern den Grundpreis oft in unterschiedlichen Mengeneinheiten angegeben haben: mal ist es der Preis zu 100 Gramm, für 100 Milliliter oder auch für ein Kilo oder einen Liter.

Aldi, Lidl, Rewe: Wichtige Änderungen auf den Preisschildern

Doch das soll sich nun nach der neuen Preisangabenverordnung ändern, darauf weist etwa die Handelskammer Hamburg hin. Ab dem 28. Mai gilt für alle: Grundsätzlich darf nur noch 1 Kilogramm oder 1 Liter als verbindliche Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises genutzt werden. Das soll die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter machen – und besser vergleichbar.

Diese Änderung gilt dann für Waren in Fertigverpackungen, in offenen Verpackungen, aber auch für lose Waren, die ohne Umhüllungen abgegeben werden – Obst und Gemüse zum Beispiel, aber auch Fleisch. Bislang konnten die Supermärkte hier bei der Preisangabe zwischen 100 Gramm und einem Kilo wählen. Bei Artikeln, die einen Packungsinhalten von weniger als 250 Gramm oder 250 Milliliter hatten, konnten die Supermärkte auch hier 100-Gramm- oder 100-Milliliter-Angaben machen.

Blick auf den Grundpreis auf einem Preisschild: Unter dem Artikelpreis ist die Preisangabe für das Kilo und den Liter zu finden, in diesem Beispiel kostet der Joghurt 48 Cent, der Kilo 96 Cent.

Blick auf den Grundpreis auf einem Preisschild: Unter dem Artikelpreis ist die Preisangabe für das Kilo und den Liter zu finden, in diesem Beispiel aus dem Jahr 2020 kostet der Joghurt 48 Cent, das Kilo 96 Cent. Da der Kilo-Preis bei allen Joghurt-Bechern angeben werden muss, ist er besser vergleichbar.

Besonders praktisch für die Kundinnen und Kunden: Sie können damit zwei völlig unterschiedliche Verpackungsgrößen miteinander vergleichen. Wollen sie das Markenprodukt kaufen, das teurer ist und weniger Inhalt aufzuweisen hat? Oder die Eigenmarke, in der mehr drin ist? Der Grundpreis zeigt sofort an, welcher Preis der günstigere ist – egal, wie die Verpackung aussieht.

Aldi, Lidl, Rewe: Wichtige Änderungen auch bei Sonderangeboten

Dieser Grundpreis steht auf dem Preisschild in der Regel klein neben dem Artikelpreis und ist meist am Regal oder dem Tiefkühlfach angebracht. Auch in Prospekten oder bei Internet-Angeboten ist er zu finden.

Die neue Verordnung betrifft nicht nur die Preisschilder, sondern auch die Sonderangebote und Rabatte, mit denen die Unternehmen Werbung machen. Denn nun ist bei Werbung mit Preisermäßigungen ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis mit anzugeben.

Dieser vorherige Preis richtet sich dabei nach dem niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler in den letzten 30 Tagen für diese Ware gefordert hat. Das heißt: Sie müssen ab Ende April alle angesetzten Preise dokumentieren. Der Abzug darf in der Werbung dann entweder durch eine Gegenüberstellung oder einen prozentualen Abzug erfolgen. Diese neue Regelung gilt sowohl für die Filiale als auch den Online-Handel.