Praktischer Klassiker fällt wegNeue EU-Regel trifft alle Hotelgäste

Eine neue EU-Regel wird den Hotel-Urlaub für immer verändern (Symbolbild).

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Eine neue EU-Regel wird den Hotel-Urlaub für immer verändern (Symbolbild).

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Die Zeit der kleinen Mini-Duschgelflaschen im Hotel-Badezimmer neigt sich dem Ende zu. Eine neue EU-Regel wird den Urlaub für immer verändern. 

Ein bekanntes Bild für viele Reisende: Man kommt im Hotel an und im Badezimmer stehen schon kleine Pflegeprodukte bereit. Ob Duschgel, Shampoo oder gelegentlich eine Körperlotion. Zahlreiche Gäste verwenden sie mit Freude, manche nehmen die nützlichen Kleinverpackungen sogar als Andenken mit nach Hause.

Das hat aber bald in der kompletten EU ein Ende. 

Eine neue Entscheidung der EU beendet die Ära der winzigen Einmal-Behälter für Kosmetik- und Hygieneprodukte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2030 ist es Hotels in sämtlichen 27 EU-Ländern untersagt, Artikel wie Shampoo, Duschgel oder Zahnreinigungssets in kleinen Portionen für die einmalige Nutzung bereitzustellen.

Die Basis hierfür bildet die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Englisch für Packaging and Packaging Waste Regulation), welche am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Die Idee: weniger Müll und mehr Mehrweg. Erste Anpassungen, zum Beispiel bei Beschriftungen, müssen laut Bundesumweltministerium schon ab dem 12. August greifen.

Abschied von den kleinen Flaschen: So müssen Hotels jetzt reagieren

Dies stellt für Hotels, Pensionen und ähnliche Unterkünfte eine erhebliche Veränderung dar. Ab 2030 ist ihnen der Einkauf neuer Mini-Behälter verboten. Es gilt jedoch eine Übergangsregelung: Vorhandene Lagerbestände können noch verbraucht werden. Man könnte also auch nach dem Stichtag noch eine kleine Flasche im Zimmer entdecken, ohne dass die Unterkunft damit eine Vorschrift verletzt.

Anstelle der Mini-Fläschchen werden künftig wiederbefüllbare Spender zum Standard. Zahlreiche große Hotelketten sind diesen Weg schon gegangen. Die Behälter aus Glas, Metall oder auch Kunststoff werden regelmäßig nachgefüllt. Das ist das Ende für das beliebte (und verbotene, aber meist tolerierte) Einstecken der kleinen Flaschen. Eine Handcreme für die Tasche muss man sich dann woanders besorgen.

Entwarnung fürs Kofferpacken: Was für Reisende weiterhin gilt

Für Reisende gibt es jedoch eine positive Meldung: Die Vorschrift zielt allein auf das Gastgewerbe ab, der Einzelhandel ist ausgenommen. Die gewohnten Reisegrößen im Drogeriemarkt oder Supermarkt bleiben im Angebot. Wer also mit Handgepäck fliegt, kann sich auch nach 2030 wie bisher mit kleinen Shampooflaschen und Ähnlichem versorgen.

Die Neuerung in den Hotels wird den persönlichen Reiseablauf somit kaum stören. Wer ohnehin am liebsten sein eigenes Shampoo einpackt, kann nach wie vor kleine, mehrfach nutzbare Flaschen verwenden und sie vor der Abreise füllen. Solche Behälter fallen ohnehin nicht unter die EU-Vorschriften.

Die neue Regel sorgt übrigens auch dafür, dass zum Beispiel Plastik um Tomaten verschwindet. Sogar die kleinen Senf-Tütchen sind betroffen. (red)

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