Urlaub in DeutschlandDarauf sollten Sie beim Buchen von Unterkünften unbedingt achten

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„Ferienwohnung frei”: Bald sollen wieder Urlaubsreisen in Deutschland möglich sein.

Düsseldorf – Urlauber dürfen sich freuen: Sie können sich auf Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Gastgewerbe in Deutschland einstellen. Zeit also, sich nach einer Unterkunft umzuschauen. „Wenn man jetzt buchen möchte, sollte man genau darauf achten, bis wann eine Reise stornierbar ist“, rät Iwona Husemann, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Unterschiedliche Bedingungen

Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Hotels lohnt stets ein Blick auf die Stornierungsregeln in die AGB des Anbieters. „Manche haben die plakativ in den Buchungsbedingungen“, erklärt Husemann. Viele Unterkünfte seien nur bis 30 Tage vor Anreise kostenlos stornierbar. Bei einzelnen Anbietern lassen sich Aufenthalte noch bis 24 Stunden vor Abreise kostenlos stornieren. „Das kostet dann einen Aufpreis.“ Aber so bleiben Urlauber flexibel, falls Reisepläne sich ändern.

„Gerade bei kleinen, privaten Anbietern ist es auch denkbar, dass man eine individuelle Lösung aushandeln kann“, sagt die Juristin - zum Beispiel eine kostenfreie Absage des Aufenthaltes bis eine Woche vor Anreise. Bei größeren Anbietern sei das aber eher nicht möglich.

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Behörden könnten Übernachtungen erneut verbieten

Und was, wenn die Behörden touristische Aufenthalte in der Ferienregion doch wieder verbieten, falls die Infektionszahlen dort wieder in die Höhe schnellen? Dann muss das Hotel oder der Vermieter die Buchungen in der Regel ohnehin stornieren. „Im besten Fall sollte es dann so sein, dass man sein Geld zurückbekommt“, sagt Husemann. Alternativ könne man den Aufenthalt auch verschieben.

Hier lesen Sie mehr: Stornierungen wegen Corona: Was tun, wenn der Reiseveranstalter nicht zahlen will?

Übrigens: Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht für Stornogebühren, wenn sich ein Reisender allein aus Furcht vor Corona gegen den Urlaub entscheidet. Viele Versicherer schließen Pandemien-Folgen ohnehin als Versicherungsgrund aus. Hier lohnt ein genauer Blick in die AGB der Versicherung. (dpa/tmn)