Teurer Fehler für MieterBei Untervermietung droht der Rauswurf aus der eigenen Wohnung

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Möchten Sie Ihre Mietwohnung untervermieten? Dann sollten Sie unbedingt Ihren Vermieter über den Plan informieren.
Ein Zimmer steht leer und das Geld ist knapp? Oder es steht eine lange Reise bevor? Es gibt viele Gründe, warum Leute Teile ihrer Bleibe untervermieten. Aber aufgepasst: Ein einziger Fehltritt kann zum Rauswurf führen.
Der schlimmste Fauxpas, der euch unterlaufen kann: „Den Vermieter der Wohnung nicht darüber zu informieren, dass jemand dauerhaft einziehen möchte“, mahnt Monika Schmid-Balzert vom Mieterverein München, wie die Nachrichtenagentur „dpa“ meldet. Wer keine explizite Genehmigung hat, dem droht die sofortige Kündigung.
Genehmigung vom Vermieter: Was er darf und was nicht
Ihr braucht also zwingend das Okay. Euer Vermieter darf sich aber nicht einmischen, wen ihr auswählt. Laut Schmid-Balzert müsst ihr lediglich den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des potenziellen Untermieters mitteilen. Informationen über das Gehalt oder den Untermietvertrag sind für ihn tabu.
Sofern ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, ist die Zustimmung des Vermieters meist Formsache. Das gilt etwa, wenn ihr aus Geldnot untervermieten wollt oder einen längeren Auslandsaufenthalt plant, erläutert Anwalt Dennis Rehfeld, tätig für die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.
In diesen Fällen kann der Vermieter „Nein“ sagen
Ein Veto ist jedoch denkbar. Beispielsweise bei einer Überbelegung der Wohnung – wenn also zu viele Leute in ein winziges Zimmer einziehen sollen. „Auch wenn die ganze Wohnung untervermietet werden soll, also alle Räume, kann der Vermieter nein sagen“, unterstreicht Rehfeld. Auch Sicherheitsbedenken, die die Person des Untermieters betreffen, sind ein valider Ablehnungsgrund.
Lehnt der Vermieter trotz guter Argumente ab, lasst den Untermieter bloß nicht einfach einziehen. Schmid-Balzert rät: „Liegt wirklich ein berechtigtes Interesse vor, kann der Mieter den Vermieter auf Genehmigung der Untervermietung verklagen.“
Teurer Ärger: Wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht?
Eine Gefahr, die viele nicht auf dem Schirm haben: „Für alle Schäden, die der Untermieter verursacht, haftet der Hauptmieter“, macht Dennis Rehfeld deutlich. Ihr steht also bei eurem Vermieter in der Pflicht, könnt die Kosten aber vom Untermieter einfordern. Richtig heikel wird es, wenn euer Mietvertrag endet, der Untermieter aber bleibt: Dann muss der Eigentümer jeden einzelnen der Untermieter verklagen, um die Räumung durchzusetzen.
Der Eigentümer kann bei einer Untervermietung sogar einen „angemessenen Untermietzuschlag“ verlangen, sagt Luisa Peitz vom Verband Haus & Grund Deutschland. Die Miete, die ihr von eurem Untermieter nehmt, darf jedoch nicht unverschämt hoch sein. Eine gute Orientierung ist: Der Preis sollte sich prozentual an der Fläche orientieren, die untervermietet wird, und niemals eure komplette eigene Miete übersteigen. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

