Zoff ums Haus: Ex muss nach Trennung zahlen
Bitterer Zoff ums HausFrau fordert Geld für Wohnung, die sie zurückgeben muss

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Wer zahlt fürs Weiterwohnen? Ein Ex-Partner kann Nutzungsentschädigung verlangen, wenn der andere in der Eigentumswohnung bleibt.
Trennungs-Zoff ums Eigenheim, der es in sich hat! Eine Frage, die viele Paare in Köln und der Region umtreibt: Muss der Ex-Partner zahlen, wenn er nach dem Liebes-Aus in der gemeinsamen Wohnung bleibt? Ein Gericht hat jetzt ein klares Machtwort gesprochen – und das selbst für einen ganz speziellen Fall.
Im Zentrum des Rechtsstreits, über den auch die Nachrichtenagentur dpa berichtet, stand ein Paar im Scheidungsprozess. Es ging um eine Eigentumswohnung, die rechtlich der Frau gehörte. Ihr Gatte hatte sie ihr früher zum Schutz vor Gläubigern überschrieben – mit der Vereinbarung, sie bei einer Trennung zurückzuerhalten. Nach dem Beziehungsende verließ die Frau mit der Tochter das Heim, der Vater blieb jedoch mit den beiden Söhnen dort wohnen.
Ex-Mann weigerte sich zu zahlen
Ein Jahr später kam die Forderung der Frau: Sie wollte eine finanzielle Abgeltung für die Nutzung. Der Mann weigerte sich aber strikt. Seine Begründung: Er stemme die Kreditraten und sämtliche Nebenkosten im Alleingang. Zudem dürfe seine Ex-Partnerin aus dem Besitz, der ja nur „für die Ehezeit“ gedacht war, keinen Profit schlagen.
Doch die Richter sahen die Sache anders. Das Oberlandesgericht Stuttgart fällte ein Urteil (Az: 15 UF 127/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist. Demnach hat die Frau prinzipiell einen Anspruch auf eine Entschädigung.
Gerichtsurteil: Spürbare Kürzung der Miete
Jedoch wurde die spezielle Lage berücksichtigt: Ihr Besitz war nur von kurzer Dauer und die Rückgabe an den Mann war fix. Dieser Umstand rechtfertige eine spürbare Kürzung gegenüber dem lokalen Mietpreis, der bei 1700 Euro im Monat lag.
Die Frau hatte 2000 Euro monatlich verlangt. Das Gericht legte stattdessen eine faire Ausgleichszahlung von 1000 Euro fest. Der absolute Hammer für den Mann kommt aber erst jetzt: Er muss diese Summe für die vergangenen 27 Monate nachzahlen. Das macht unterm Strich eine Nachzahlung von satten 27.000 Euro. (red)
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